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PRESSEMITTEILUNG 284 Chemnitz, den 28.04.2006
Wichtige Information aus dem Lebensmittelüberwachungs-
und Veterinäramt der Stadt Chemnitz:
Wie das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt der Stadt Chemnitz weiter informiert, hat daher das Bundeslandwirtschaftsministerium mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Aufstallung des Geflügels zum Schutz vor der Klassischen Geflügelpest vom 27. April 2006 (eBAnz AT 27 2006 V1) die bestehende Stallpflicht für Geflügel bis zum Ablauf des 15. Mai 2006 verlängert.
Danach sind Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse weiterhin bis zum 15. Mai 2006 in geschlossenen Ställen zu halten.
Die Bestimmungen der Verordnung zur Aufstallung des Geflügels zum Schutz vor der Klassischen Geflügelpest vom 15. Februar 2006 hinsichtlich des gewerbsmäßigen Geflügelhandels und der Durchführung von Geflügelmärkten, Geflügelschauen, Geflügel-ausstellungen oder Veranstaltungen ähnlicher Art gelten gleichfalls bis zum 15. Mai 2006 weiter.
Die Fortführung der Schutzmaßnahmen dient der wirksamen Verhinderung der Einschlep-pung des Virus der Klassischen Geflügelpest in die heimischen Nutzgeflügelbestände.
Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt der Stadt Chemnitz unter der Telefon-Nummer 0371/488 3901 – Ansprechpartner ist Amtstierarzt Dr. Thomas Ley.
Stadt Chemnitz