Schnelleinstieg:


Aktuelle Pressemitteilungen

 

PRESSEMITTEILUNG 305 Chemnitz, den 04.05.2006

Information aus dem Umwelt-/Ordnungsamt:

Auswertung des Vollzugs von Maßnahmen des Aktionsplanes
zur Feinstaubminderung für die Stadt Chemnitz

Am 3. Februar 2006 trat der durch das Regierungspräsidium Chemnitz erarbeitete „Aktionsplan zur Feinstaubminderung für die Stadt Chemnitz“ in Kraft, der auch Einschränkungen für die Zulassung von Traditions- und Brauchtumsfeuern und die Aussetzung der ausnahmsweisen Zulassung der Verbrennung pflanzlicher Abfälle beinhaltet.
Im Ordnungsamt und im Umweltamt wurde zur Umsetzung dieser Maßnahmen, deren Auswirkungen sich zunächst auf den Monat April dieses Jahres bezogen, der Verwaltungsvollzug umgestellt. Eine Veröffentlichung zur geplanten Vorgehensweise erfolgte bereits am 1. März 2006 im Amtsblatt der Stadt Chemnitz, der Stadtrat wurde mit einer Informationsvorlage I-16/2005 in der Sitzung am 15. März informiert. Das Ordnungsamt stellte das Genehmigungsformular für Brauchtumsfeuer auf die Homepage der Stadt Chemnitz. Das Umweltamt erarbeitete zur Information der Öffentlichkeit zwei Faltblätter: „Verbrennen von Gartenabfällen in der Stadt Chemnitz ganzjährig nicht mehr gestattet“ und „Umgang mit Altholz“. Dieses wurden ab der vorletzten Märzwoche an den bekannten Stellen in den Rathäusern und Bürgerservicestellen ausgelegt.

Eine erste Bilanz
Aufgrund der Presseinformationen erteilte das Ordnungsamt im Zusammenhang mit der Antragstellung zur Genehmigung von Brauchtumsfeuern in mehreren hundert Fällen telefonische Auskünfte.
Insgesamt wurden für die Durchführung von Brauchtumsfeuern zur Walpurgisnacht (30. April) im Ordnungsamt 117 schriftliche Anträge gestellt. Nur 11 davon erhielten eine Genehmigung und damit drastisch weniger als im vergangenen Jahr (330). Bei den Vorortbegehungen an den genehmigten Standorten wurde besonders darauf geachtet, dass nur unbehandeltes und naturbelassenes Holz zum Einsatz kam.
Die Bilanz ist eindeutig: Es gab für den Zeitraum keine Grenzwertüberschreitung (50µg/m3) nach der EU-Feinstaubrichtlinie. Der Tagesmittelwert am 1. Mai wurde an der Leipziger Straße mit 34 µg/m3 gemessen, im vergangenen Jahr waren es noch 65 µg/m3. Auch beim Vergleich der Höchstwerte ist ein deutlicher Unterschied zu erkennen: in diesem Jahr 110 µg/m3 im Gegensatz zum Vorjahr mit 180 µg/m3. Die extremen Staubbelastungswerte, die besonders im letzten Jahr auftraten, konnten auf ein für die Allgemeinheit verträgliches Maß abgesenkt werden. Im Umweltamt gingen insgesamt 32 schriftliche Anträge auf ausnahmsweise Genehmigung zur Verbrennung von pflanzlichen Abfällen im April ein. Davon wurden 12 Anträge in Einzelfallentscheidungen genehmigt. Fast alle Entscheidungen trafen die Mitarbeiter des Amtes bei Vorortterminen. Im Verlaufe des Monates gingen im Umweltamt mehr als 200 Telefonanrufe zu dieser Problematik ein. Die Mehrheit zeigte Verständnis für die Maßnahme. Es gab auch Hinweise auf illegale Verbrennung, denen nachgegangen wird.

Die Wertstoffhöfe des ASR wurden im Verlaufe des Monats rege von Bürgern zur Abgabe von pflanzlichen Abfällen, insbesondere von Baum- und Strauchschnitt, genutzt. Fazit: die Umsetzung beider Maßnahmen wertete eine Mehrheit der Chemnitzer positiv.

Hinweis für die Medien: Weitere Informationen erhalten Sie im Umweltamt unter der Telefonnummer 0371/488 3650.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

Schnell-Links:


Veranstaltungskalender

Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
4 Wochen anzeigenKalender - Wochenansicht und Monatsansicht umschalten