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PRESSEMITTEILUNG 322 Chemnitz, den 11.05.2006

Stadtrat beschloss:

Erstattung der Semesterbeiträge - ab Wintersemester 2006/ 2007
werden noch 31 Euro pro Semester und Student erstattet

Die Rückzahlung der Semesterbeiträge an die Studenten der Technischen Universität Chemnitz mit Hauptwohnsitz in Chemnitz ist eine freiwillige Leistung der Stadt Chemnitz, die aufgrund der Finanzsituation der Stadt reduziert werden soll.

Im Rahmen der Festlegungen von Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung (Beschluss B-332/2005 vom 09.11.2005) forderte der Stadtrat die Festschreibung des Erstattungsbetrages. In der gestrigen Sitzung beschlossen die Stadträtinnen und Stadträte mit der Zustimmung zu der von der Verwaltung vorgelegten Beschlussvorlage B-101/2006 mit den Auszahlungen 2007 nur noch 31,00 Euro pro Semester zu erstatten.
Im Chemnitzer Haushalt können so 60.000 Euro jährlich eingespart werden.

Informationen zum Hintergrund:
Seit dem Wintersemester 2000/2001 werden die Semesterbeiträge an die Studentinnen und Studenten der TU Chemnitz erstattet (Beschluss B-229/2000 vom 10.05.2000).
Gegenwärtig sind 10.302 Studentinnen und Studenten an der TU Chemnitz immatrikuliert, davon 4.081 mit Hauptwohnsitz in Chemnitz.

Der Semesterbeitrag beträgt derzeit 46,00 Euro und setzt sich zusammen aus 4,00 Euro für den Studentenrat und 42,00 Euro für das Studentenwerk. Dabei ist der Anteil für das Studentenwerk von 27,00 Euro (ab Sommersemester 2002) über 37,00 Euro (ab Sommersemester 2003) auf 42,00 Euro (ab Sommersemester 2004) gestiegen.

Für das Sommersemester 2005 und das Wintersemester 2005/ 2006 sind die Auszahlungen im Haushaltsjahr 2006 fast abgeschlossen. Die Gebührenerstattung ist auf 41,00 Euro pro Semester begrenzt (Beschluss B-235/ 2004 vom 22.09.2004). In 652 Fällen wurden für ein Semester und in 2209 Fällen für zwei Semester Rückzahlungen vorgenommen. Insgesamt stellte die Stadt hierfür 207.870 Euro bereit.

Zum Antrag:
Während des Wintersemesters 2006/ 2007 können die Anträge für die Erstattung der Semestergebühren für das Sommersemester 2006 und das Wintersemester 2006/ 2007 gestellt werden. Erhältlich sind die Anträge ab Oktober 2006 in der Meldebehörde, in den Bürgerservicestellen, im Studentensekretariat sowie im Internet unter www.chemnitz.de

Voraussetzungen für die Rückzahlung sind:

  • Hauptwohnsitz in Chemnitz zum Stichtag 31.12.2006
  • schriftlicher Antrag auf Rückerstattung
  • Nachweis über das Studium an der TU Chemnitz durch Abgabe einer Immatrikulationsbescheinigung je Semester
Für die Bearbeitung der Anträge muss der Zeitraum Januar bis Mai 2007 eingeplant werden.

Auskünfte erhalten Studentinnen und Studenten im Bürgeramt der Stadt Chemnitz
(Sitz: Peretz-Haus, Elsasser Straße 8, 09120 Chemnitz) unter Ruf 0371/ 488-8345.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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