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PRESSEMITTEILUNG 359 Chemnitz, den 19.05.2006
Hinweise der Feuerwehr Chemnitz
Um diesem erhöhten Brandrisiko gerecht zu werden, sollten die Hinweise zum richtigen Verhalten ernst genommen werden. Bereits durch staatliche Stellen werden aufgrund gesetzlicher Regelungen Waldbrandwarnstufen, gestaffelt von I bis IV, ausgerufen. Diese Stufen beinhalten Verhaltensmaßnahmen, die in den öffentlichen Medien bekannt gegeben werden oder bei den zuständigen Forstämtern erfragt werden können.
Hierzu noch einige Hinweise von ihrer Feuerwehr:
- Heiße Teile von Auspuffanlagen an Kfz (auch Benzinrasenmäher) können zur Brandentstehung führen.
- Achtlos weggeworfene Zigarettenreste sind in der Lage abgestorbene Pflanzenteile oder anderes brennbares Material zu entzünden (Temperatur von Zigarettenglut aus einem fahrenden PKW geworfen: über 500 °C).
- Weggeworfene Getränkeflaschen aus Glas können bei Sonneneinstrahlung wie Brenngläser wirken und so brennbares Material entzünden.
- Unsachgemäß betriebene Holzkohlegrills und nicht restlos abgelöschte und abgelagerte Holzkohlereste tragen ein Übriges zur Brandentstehung bei.
- Besondere Vorsicht ist beim Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten geboten. Benzinkanister und Fahrzeugtanks nie randvoll auffüllen und aufgeheizte Reservekanister nur langsam und mit dem Verschluss vom Körper weg öffnen. Dabei dürfen keine Zündquellen in unmittelbarer Nähe sein. Dies ist vonnöten, da sich brennbare Flüssigkeiten sehr stark ausdehnen und große Mengen explosibler Gase bilden können. Immer die Betankungshinweise der Hersteller beachten (Rasenmäher).
- Kontrollieren Sie bewegliche Teile von Fahrzeugen und Geräten auf Wickelbildung mit Pflanzenteilen oder anderem leicht entzündlichen Material.
- Gilt immer !
- Unfallstellen mit Kfz auf auslaufende Kraftstoffe kontrollieren und wenn vorhanden- Feuerlöscher bereithalten.
- Übrigens !
- Jeder Bürger ist gesetzlich verpflichtet Brände, Unfälle oder andere Ereignisse, durch die Menschen, Tiere oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind, zu melden und selbst Ersthilfemaßnahmen durchzuführen.
Im Zeitraum vom Anfang April bis Ende Mai 2006 musste die Feuerwehr Chemnitz zu zwölf Ödlandbränden ausrücken, bzw. vier nicht genehmigte Lagerfeuer ablöschen.
Für das Ablöschen nicht genehmigter Lagerfeuer werden durch die Feuerwehr Chemnitz dem Verursacher die Einsatzkosten in Rechnung gestellt.
Stadt Chemnitz