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PRESSEMITTEILUNG 361 Chemnitz, den 19.05.2006

Information aus dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt

Verhalten beim Auffinden toter Vögel

Aufgrund zahlreicher Anfragen von Bürgern zum Verhalten beim Auffinden toter Vögel empfiehlt das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt der Stadt Chemnitz folgende Verfahrensweise:

Singvögel/Tauben

Wenn ein toter Singvogel oder eine tote Taube gefunden wird, so kann man den Tierkörper mit einer Plastiktüte aufnehmen, die Tüte umkrempeln, das Tier damit umwickeln und in der Mülltonne entsorgen. Von diesen Vögeln geht nach bisherigem Erkenntnisstand kein besonderes Risiko einer Übertragung der „Vogelgrippe“ aus.

Wildvögel

Der Fund größerer Vögel, wie Gänse, Enten, Schwäne oder Greifvögel im Stadtgebiet von Chemnitz sollte dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt der Stadt Chemnitz (Telefon 0371/4883901) gemeldet werden, damit die Beseitigung oder die Untersuchung auf das Virus der Klassischen Geflügelpest eingeleitet werden kann.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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