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PRESSEMITTEILUNG 364 Chemnitz, den 22.05.2006
Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung den Wahlvorschlag der DSU zur OB Wahl zuzulassen wurden heute durch das VG Chemnitz mittels Beschluss abgelehnt
Nichtzulassung von Martin Kohlmann als OB-Kandidat entspricht dem Kommunalwahlgesetz und ist damit rechtmäßig
Am Mittwoch vergangener Woche entschied der Stadtwahlausschuss der Stadt Chemnitz, Martin Kohlmann als OB-Kandidaten für die DSU nicht zuzulassen. Nach Auffassung des Ausschusses hätte Kohlmann 200 Unterstützungsunterschriften benötigt, weil die DSU weder im Sächsischen Landtag vertreten ist noch seit der letzten regelmäßigen Kommunalwahl im Stadtrat vertreten war.Gegen diese Entscheidung stellte u.a. der Bewerber Martin Kohlmann einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO, der heute von der 1. Kammer des VG Chemnitz abgewiesen wurde.
Mit dieser Entscheidung bestätigte das Gericht vollumfänglich die Auffassung des Stadtwahlausschusses.
Die Vorbereitung der Wahl wird damit uneingeschränkt fortgeführt.
Pressestelle
Stadt Chemnitz
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