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PRESSEMITTEILUNG 394 Chemnitz, den 01.06.2006
OVG weist Beschwerde Kohlmanns zurück
Gestern wies das Sächsische Oberverwaltungsgericht die Beschwerde Martin Kohlmanns gegen den Beschluss des VG Chemnitz wegen Nichtzulassung zur OB Wahl zurück. Der Beschluss vom 31.05.06 (zugestellt am 1.06.06) ist unanfechtbar. Damit ist sichergestellt, dass die Oberbürgermeisterwahl am 11. Juni 2006 mit den vom Wahlausschuss zugelassenen Kandidaten stattfinden wird.
Martin Kohlmann hatte nach seiner Nichtzulassung zur OB-Wahl durch den Stadtwahlausschuss einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Verwaltungsgericht Chemnitz gestellt, der am 22.05.06 abgewiesen worden war.
Andreas Bochmann
Pressesprecher
Pressestelle
Stadt Chemnitz
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