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Aktuelle Pressemitteilungen

 

PRESSEMITTEILUNG 427 Chemnitz, den 13.06.2006

Informationen aus dem Bürgeramt der Stadt Chemnitz:

Ab 01. Juli 2006 Einführung des obligatorischen Lastschrifteinzugsverfahrens
und Steuerrückständeprüfung bei der Zulassung von Fahrzeugen

In Sachsen wird zum 01.07.2006 das obligatorische Lastschrifteinzugsverfahren zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer flächendeckend eingeführt. Steuerpflichtige Fahrzeuge werden nur dann noch zugelassen, wenn der Fahrzeughalter der Zulassungsbehörde eine Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer vorlegt.

Darüber hinaus wird die Stadt Chemnitz an einem Pilotprojekt des Freistaates Sachsen zur Steuerrückständeprüfung teilnehmen. Die Zulassung eines Fahrzeuges ist dann davon abhängig, dass der Fahrzeughalter keine Kraftfahrzeugsteuer-Rückstände in Sachsen hat. Bestehen Rückstände, wird die Zulassung so lange zurückgestellt, bis die Rückstände in der festgestellten Höhe an das Finanzamt überwiesen worden sind oder eine Bescheinigung des Finanzamtes vorgelegt wird, dass keine kraftfahrzeugsteuerlichen Bedenken gegen die Zulassung bestehen. Ab 01.01.2007 wird dieses Verfahren im gesamten Freistaat Sachsen angewendet.

Insbesondere bei der Zulassung von Fahrzeugen durch Bevollmächtigte ist zu beachten, dass das Formular "Zulassung eines Fahrzeugs durch eine/n Bevollmächtigten" vollständig ausgefüllt und vom Fahrzeughalter unterschrieben sein muss. Dieses Formular enthält neben der Bestellung des Bevollmächtigten eine Erklärung des Fahrzeughalters über sein Einverständnis

• zur Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer und
• zur Bekanntgabe seiner kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse an den Bevollmächtigten einschließlich der Aufstellung etwaiger Kraftfahrzeugsteuerrückstände.

Die Formulare für die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren:

• Zulassung eines Fahrzeugs durch den/ die Fahrzeughalterin
(Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren)
• Zulassung eines Fahrzeugs durch eine/n Bevollmächtigte/n
(Vollmacht, Einverständniserklärung, Einzugsermächtigung)

werden in der Kfz-Zulassungsbehörde erhältlich sein und auch im Internet unter www.chemnitz.de bereitgestellt. Alle Informationen zur Kfz-Zulassung stehen ebenfalls hier unter www.chemnitz.de > Stadt mit Bürgernähe > Ämter & Service > Kfz-Zulassung

Weitere Auskünfte werden im Bürgeramt der Stadt Chemnitz – Kfz-Zulassungsbehörde (Sitz: Peretz-Haus, Elsasser Straße 8, 09120 Chemnitz unter Ruf 0371/ 488-3332 erteilt.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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