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PRESSEMITTEILUNG 440 Chemnitz, den 15.06.2006
Stadtrat beschloss:
Schülerinnen und Schüler mit Chemnitzpass erhalten Zuschuss für Arbeitsmittel Anträge ab Juli in der Servicestelle im BVZ „Moritzhof“ erhältlich
Ende vergangenen Jahres beauftragte der Stadtrat die Verwaltung, den Leistungsumfang der Chemnitzpässe zu erweitern. Arbeitsauftrag war, die Bezuschussung von Lern- und Hilfsmitteln für Inhaber des Chemnitzpasses mit Kindern im schulpflichtigen Alter beziehungsweise selbst noch Schulpflichtigen zu regeln.
Das Ergebnis dieses im Sozialamt der Stadt Chemnitz realisierten Arbeitsauftrages wurden dem Stadtrat Chemnitz mit Beschlussvorlage B-125/2006 „Erweiterung des Leistungsumfanges der Chemnitzpass-Richtlinie“ vorgelegt und in der Sitzung des Stadtrates am gestrigen Mittwochnachmittag (14.06.2006) im Chemnitzer Rathaus von den Stadträtinnen und Stadträten so bestätigt. Damit gab der Stadtrat „grünes Licht“ für eine neue Richtlinie, die am 1. Juli dieses Jahres in Kraft tritt und für deren Umsetzung im Jahr 2006 insgesamt 50.000 Euro im städtischen Haushalt zur Verfügung stehen. Inwieweit diese freiwillige Leistung der Verwaltung in den folgenden Haushaltsjahren beibehalten werden kann, ist von der finanziellen Gesamtsituation der Stadt Chemnitz abhängig.
Schülerinnen und Schüler allgemein bildender Schulen wie Grund-, Mittel- und Förderschulen sowie Gymnasien, die im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. September eines laufenden Jahres Inhaber eines Chemnitzpasses oder Chemnitzpasses K sind, erhalten erstmalig ab dem Schuljahr 2006/2007 auf Antrag Zuschüsse, die einer sozialen Benachteiligung entgegenwirken sollen.
Mit einem Betrag in Höhe von 10 Euro jährlich je Schüler wird die Beschaffung von notwendigen Arbeitsmitteln, die Schulen nicht unentgeltlich zur Verfügung stellen, unterstützt. Arbeitsmittel in diesem Sinne sind zum Verbrauch bestimmte Arbeitshefte (z. B. in gedruckter Form, zur Vervollständigung durch den Schüler), Kopien schulischer Arbeitsblätter, Material für den Kunst- oder Werkunterricht und Taschenrechner.
Der Antrag kann laut Beschluss frühestens in den letzten zwei Wochen des vorangegangenen Schuljahres, spätestens jedoch bis zum 15. Oktober des jeweils laufenden Schuljahres, gestellt werden. Soweit die zuschussberechtigten Schüler noch nicht volljährig sind, stellen die Sorgeberechtigten den Antrag und erhalten den Zuschuss. Die Anspruchsvoraussetzungen und der Erwerb der entsprechenden Arbeitsmittel sind dabei durch Belege nachzuweisen.
Hier einige wichtige Informationen für Antragsteller:
Anträge stehen im laufenden Jahr ab 1. Juli 2006 zur Verfügung und sind in der Servicestelle der Abteilung Wohngeld, sonstige Leistungen, im Zimmer 304 des Bürger- und Verwaltungszentrums „Moritzhof“, Bahnhofstraße 53 erhältlich - hier können ab Montag, den 10. Juli 2006 auch die Anträge mit den erforderlichen Nachweisen abgegeben werden.
Bitte unbedingt beachten: Es werden nur vollständige Anträge unter Nachweis der Anspruchsvoraussetzungen entgegengenommen. Die Abgabe kann zudem nur persönlich erfolgen, da Originale zur Einsichtnahme vorzulegen sind - dies sind:
• ein gültiger Chemnitzpass oder Chemnitzpass K
• der aktuelle Schülerausweis oder die Schulbescheinigung
• der Kaufbeleg bzw. die Quittung der Schule mit Benennung des Kaufgegenstandes.
Darüber hinaus ist eine Kopie des im Original vorgelegten Kaufbeleges oder der Quittung dem Antrag beizufügen. Die Zahlung der Zuschüsse erfolgt bargeldlos. Da Antragstellern kein schriftlicher Bescheid erteilt wird, ist die Zuschussgewährung bei Zahlungseingang auf dem Kontoauszug am Buchungstext „Zuschuss AM“ erkennbar.
Öffnungszeiten: Geöffnet hat die Servicestelle Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr.
Telefonische Anfragen sind unter den Rufnummern 0371/ 488-6439, 488-6466 und 488-6492 möglich.
(ds)
Stadt Chemnitz