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PRESSEMITTEILUNG 46 Chemnitz, den 26.01.2006
Information aus dem Grünflächenamt:
Satzung über die Benutzung öffentlicher Grünanlagen untersagt
das Betreten öffentlicher Eisflächen
Aus aktuellem Anlass verweist das Grünflächenamt auf die 2001 beschlossene Grünanlagensatzung, die im Paragraf 3 (5) unter Punkt 13 festlegt:
„In öffentlichen Grünanlagen im Sinne dieser Satzung ist den Benutzern insbesondere untersagt: ... Eisflächen zu betreten.“
Einzig der Stausee Oberrabenstein ist bei entsprechender Eisstärke (mind. 15 cm) zum Eislaufen freigegeben.
Anderen Orts ist dies immer auf eigene Gefahr!
Laut Wetterprognose sollen, wenn auch noch im Minusbereich verbleibend, die Temperaturen etwas ansteigen. Auch aus dieser Sicht geht die Warnung an alle Winterfreunde, die zugefrorenen Gewässer nicht zu betreten. Erwachsene sollten Vorbild sein und sich nicht scheuen Kinder zu warnen!
Wie die Eissport und Freizeit GmbH mitteilt, ist zwar die Eisstärke von 15 cm am Stausee erreicht, aber die unebene Fläche ist zurzeit zum Schlittern nicht geeignet.
Die Fans der schnellen Kufen haben die Möglichkeit zum Eislaufen im Eissportzentrum, Wittgensdorfer Straße
in der Halle
Montag bis Freitag von 10 bis 12 Uhr, Dienstag und Mittwoch zusätzlich 18 bis 20 Uhr
und Sonntag 10 bis 12 und 14 bis 16 Uhr,
auf der 400-Meter-Bahn
Montag von 19 bis 20 Uhr, Donnerstag von 19 bis 21 Uhr, Freitag von 18 bis 20 Uhr,
Sonnabend von 16 bis 18 Uhr und Sonntag von 14 bis 16 Uhr.
Jeden Samstag zwischen 19 und 23 Uhr lädt die Eissport und Freizeit GmbH zur Eisdisco ein.
Stadt Chemnitz