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PRESSEMITTEILUNG 493 Chemnitz, den 30.06.2006
Information aus dem Bürgermeisteramt der Stadt Chemnitz:
„Lastschrifteinzugsverfahren der Kraftfahrzeugsteuer“ und „Zuschuss für Arbeitsmittel für Chemnitzpassinhaber“
In Sachsen wird zum 1. Juli 2006 das obligatorische Lastschrifteinzugsverfahren zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer eingeführt. Steuerpflichtige Fahrzeuge werden nur dann noch zugelassen, wenn der Fahrzeughalter der Zulassungsbehörde eine Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer vorlegt.
Die Formulare für die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren werden ab sofort auch im Internet unter www.chemnitz.de bereitgestellt. Ebenfalls zu finden sind hier ausführliche Informationen rund um die Kfz-Zulassung.
Neu ist auch das Formular zur Beantragung von Zuschüssen für Arbeitsmittel. Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen, die vom 1. Juli bis 30. September Inhaber des Chemnitzpasses sind, erhalten nach Beschluss des Stadtrates erstmalig ab dem Schuljahr 2006/2007 auf Antrag Zuschüsse für Arbeitsmittel. Für die Richtlinie, die am 1. Juli dieses Jahres in Kraft tritt, gab der Stadtrat in seiner Sitzung am 14. Juni „grünes Licht“ mit der Beschlussvorlage B-125/2006 „Erweiterung des Leistungsumfanges der Chemnitzpass-Richtlinie“.
Zu jedem Formular erhält der Interessent hilfreiche Zusatzinformationen, die eine Antragstellung erleichtern. So können schon Vorfeld zusätzlich benötigte Unterlagen beschafft werden und doppelte Wege entfallen. Ansprechpartner, Termine und Fristen sowie die Art der Antragstellung werden im konkreten Einzelfall benannt.
Hier steht’s im Netz: www.chemnitz.de > direkt verlinkt von der Startseite und www.chemnitz.de > Button: Stadt mit Bürgernähe > Button: Ämter & Service >Link: Formulare
(kw)
Stadt Chemnitz