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PRESSEMITTEILUNG 544 Chemnitz, den 26.07.2006
Amtsantritt von Barbara Ludwig verzögert sich
Ein Bewerber war vom Stadtwahlausschuss wegen fehlender Unterstützungsunterschriften zur Oberbürgermeisterwahl nicht zugelassen worden. Der Bewerber hat daraufhin innerhalb der gesetzlichen Frist Einspruch gegen die Wahl beim Regierungspräsidium Chemnitz eingelegt.
Das Regierungspräsidium Chemnitz als Wahlprüfungsbehörde hat mit Bescheid vom 18.07.2006 den Einspruch des Bewerbers zurückgewiesen.
Gegen diese Entscheidung kann der Bewerber innerhalb einer Frist von einem Monat Klage beim Verwaltungsgericht Chemnitz einreichen. Zu welchem Zeitpunkt dann eine Entscheidung durch das Verwaltungsgericht erfolgt, ist nicht vorhersehbar.
Die zur Oberbürgermeisterin der Stadt Chemnitz gewählte Barbara Ludwig kann das Amt aus diesem Grund nicht wie geplant zum 1. August 2006 antreten. Für solche Fälle sieht die Sächsische Gemeindeordnung die „Bestellung eines Amtsverwesers“ vor. Das geschieht in Form einer Wahl durch den Stadtrat. Üblicherweise wird der Wahlsieger – im konkreten Fall die Wahlsiegerin – gewählt, damit diese die Amtsgeschäfte mit allen Rechten und Pflichten aufnehmen kann. Sie führt den Titel Oberbürgermeisterin, hat jedoch kein Stimmrecht im Stadtrat. Von August bis September wird zunächst der 1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters Berthold Brehm die Amtsgeschäfte führen.
Der nächstmögliche Termin zur Wahl von Barbara Ludwig zur Amtsverweserin ist die Stadtratssitzung am 13. September 2006. Die offizielle Amtsübernahme erfolgt nach rechtskräftigem Abschluss des Wahlanfechtungsverfahrens.
Andreas Bochmann
Pressesprecher
Alle Informationen und Veröffentlichungen der Stadt Chemnitz zur Oberbürgermeisterwahl 2006 in Chemnitz stehen im Internet unter:
www.chemnitz.de > Button: OBERBÜRGERMEISTERWAHL
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