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PRESSEMITTEILUNG 570 Chemnitz, den 09.08.2006
Wichtige Bürgerinformation aus dem Bürgeramt der Stadt Chemnitz:
Widersprüche gegen Veröffentlichung/Übermittlung bitte an Meldebehörde richten oder bei Meldebehörde oder Bürgerservicestellen einreichen!
Die Meldebehörde im Bürgeramt der Stadt Chemnitz darf nach § 33 Absatz 2 Sächsisches Meldegesetz Daten von Alters- und Ehejubilaren (Namen, Doktorgrad, Tag und Art des Jubiläums) veröffentlichen und an Presse, Rundfunk und andere Medien zum Zwecke der Veröffentlichung übermitteln. Altersjubilare sind Einwohner, die den 70. oder einen späteren Geburtstag begehen; Ehejubilare sind Einwohner, die die goldene Hochzeit oder ein späteres Ehejubiläum begehen.
Zu beachten ist jedoch, dass - soweit der Betroffene der Veröffentlichung oder Übermittlung seiner Daten widerspricht – diese Veröffentlichung und/oder Übermittlung nicht möglich ist.
Widersprüche gegen die Veröffentlichung oder Übermittlung der Daten eines Betroffenen sind bitte zu richten an die Stadt Chemnitz, Bürgeramt, Meldebehörde, 09106 Chemnitz
oder einzureichen in der Meldebehörde, Elsasser Straße 8 bzw. in jeder Bürgerservicestelle der Stadt Chemnitz.
Wichtig: Bereits in den vergangenen Jahren eingereichte Widersprüche behalten ihre Gültigkeit und müssen nicht wiederholt werden!
Öffnungszeiten der Meldebehörde: Montag und Freitag 08:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 08:30 bis 18:00 Uhr.
Rechtsgrundlage der öffentlichen Bekanntmachung:
Bekanntmachung nach § 33 des Sächsischen Meldegesetzes vom 21. April 1993 (Sächs.GVBl.S.353), in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. April 1997(SächsGVBl. S. 377ff), zuletzt geändert durch Art. 1 und 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2006 (SächsGVBl. S. 58).
Stadt Chemnitz