Aktuelle Pressemitteilungen
PRESSEMITTEILUNG 652 Chemnitz, den 12.09.2006
Information aus dem Umweltamt:
Das Umweltamt, untere Abfallbehörde, Annaberger Straße 93, 09120 Chemnitz, Fax 488 3698, E-Mail: umweltamt.abfall@stadt-chemnitz.de ist für die Durchsetzung des ganzjährigen Verbrennungsverbotes von Pflanzenabfällen im Stadtgebiet zuständig.
Im Einzelfall auf formlosem schriftlichen Antrag wird geprüft, ob gegebenenfalls die ausnahmsweise Verbrennung von Pflanzenabfällen zugelassen werden kann.
Der Antragsteller hat dazu den Nachweis zu führen, dass ihm eine alternative Verwertung zur Verbrennung weder möglich noch zumutbar ist.
Im Einzelfall auf formlosem schriftlichen Antrag wird geprüft, ob gegebenenfalls die ausnahmsweise Verbrennung von Pflanzenabfällen zugelassen werden kann.
Der Antragsteller hat dazu den Nachweis zu führen, dass ihm eine alternative Verwertung zur Verbrennung weder möglich noch zumutbar ist.
Die Stadt Chemnitz bietet hierfür ihren Bürgern ein umfangreiches, komfortables und flächendeckendes Angebot für die Verwertung von Pflanzenabfällen mit der Biotonne, den Wertstoffhöfen des ASR, der Eigenkompostierung mit Befreiung von der Biotonne und den Laubsäcken an. Es besteht somit keine zwingende Notwendigkeit Pflanzenabfälle unbedingt zu verbrennen. Weitere Informationen und Auskünfte erhalten Sie telefonisch unter 488 3650 bzw. unter 4095 102 oder 103.
Außerdem können sich die Chemnitzer über ein entsprechendes Faltblatt, das in allen Bürgerservicestellen und Rathäusern der Stadt ausliegt, umfassend zu dieser Problematik informieren.
Pressestelle
Stadt Chemnitz
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