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PRESSEMITTEILUNG 663 Chemnitz, den 13.09.2006

Aus der Sitzung des Stadtrates Chemnitz:

Barbara Ludwig vom Stadtrat Chemnitz heute zur Amtsverweserin bestellt

In der Sitzung des Stadtrates Chemnitz wurde Frau Barbara Ludwig heute zur Amtsverweserin der Stadt Chemnitz mit der Bezeichnung Oberbürgermeisterin bestellt.
Zeitgleich mit Erhalt der Berufungsurkunde am morgigen Donnerstag tritt Frau Ludwig, die bereits am 25. Juni 2006 aus der Oberbürgermeisterwahl als mehrheitlich gewählte Bewerberin hervorgegangen ist, ihr Amt im Rathaus der Stadt Chemnitz an.

Mit seiner deutlichen Zustimmung (39 Ja-Stimmen von 51) folgte der Stadtrat Chemnitz heute der von der Verwaltung vorgelegten Beschlussvorlage Nr. B-304/2006.
Barbara Ludwig bedankte sich in einer kurzen Rede für das eindeutige Votum der Stadträtinnen und Stadträte, mit dem der Stadtrat – so Ludwig - auch dem Votum der Chemnitzer Bürgerschaft Respekt gezollt habe. „Ich danke Ihnen allen und betrachte Ihr Votum auch als Angebot für eine gute Zusammenarbeit, um gemeinsam diese Stadt weiterzubauen und ich freue mich, morgen meine Arbeit im Rathaus Chemnitz zu beginnen!“

Zum Hintergrund: Nachdem das Regierungspräsidium Chemnitz die Gültigkeit der Oberbürgermeisterwahl vom 25.06.06 mit Wahlprüfungsbescheid vom 26.07.06 festgestellt hatte, war die „Wahl zur Amtsverweserin“ notwendig geworden aufgrund einer Anfechtung der Oberbürgermeisterwahl mittels Einspruch bei der Rechtsaufsichtsbehörde. Zwar wurde der Einspruch am 18.07.06 durch das Regierungspräsidium Chemnitz als unbegründet zurückgewiesen, jedoch nahm der Einreicher des Einspruchs die gesetzliche Möglichkeit in Anspruch, diese Entscheidung der Rechtsaufsichtsbehörde verwaltungsgerichtlich überprüfen zu lassen.

Da die gewählte Oberbürgermeisterin nunmehr erst nach Bestandskraft eines Bescheides bzw. nach einer abschließenden gerichtlichen Entscheidung ihr Amt antreten kann, wurde von der Stadtverwaltung Chemnitz die Möglichkeit der Bestellung eines Amtsverwesers gemäß § 54 Absatz 3 der Sächsischen Gemeindeordnung in Anspruch genommen: Danach kann ein zum Oberbürgermeister der Stadt gewählter Bewerber bereits vor der rechtskräftigen Entscheidung über die Wahlanfechtungen vom Stadtrat mit der Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder zum Amtsverweser bestellt werden, wenn die Wahlprüfungsbehörde die Gültigkeit der Wahl festgestellt hat. Mit der Bestellung zum Amtsverweser wird der gewählte Bewerber in die Lage versetzt, alle Aufgaben und Befugnisse des Oberbürgermeisters ohne zeitlichen Verzug wahrzunehmen. Lediglich das Stimmrecht im Stadtrat und in den beschließenden Ausschüssen steht dem Amtsverweser nicht zu.

Infos im Netz: Alle Informationen zur Oberbürgermeisterwahl in Chemnitz stehen im Internet auf der Homepage der Stadt Chemnitz unter www.chemnitz.de > Button: OBERBÜRGERMEISTERWAHL – hier finden Sie ab morgen auch die Kurzbiografie von Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig unter www.chemnitz.de > Stadt mit Bürgernähe > Dezernate & Bürgermeister

Andreas Bochmann
Pressesprecher

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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