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PRESSEMITTEILUNG 675 Chemnitz, den 19.09.2006
Information aus dem Rechtsamt der Stadt Chemnitz:
Abteilung Versicherungsamt der Stadt bietet kostenlosen Service
Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung können nur dann pünktlich in korrekter Höhe gezahlt werden, wenn ein vollständiges und lückenloses Rentenversicherungskonto vorliegt. Die Klärung des Versicherungskontos erfolgt im Rahmen der Kontenklärung, zu der nicht nur die Rentenversicherungsträger schon seit einigen Jahren aufrufen.Diejenigen, die ihr Rentenkonto noch nicht geklärt haben, sollten den dafür erforderlichen Antrag baldmöglichst stellen, denn die Aufbewahrungsfrist für Lohnunterlagen der Beschäftigungszeiten in den neuen Bundesländern vor dem 01.01.1992 endet zum 31.12.2006.
Von besonderer Bedeutung ist dies für Versicherte mit Zusatzversorgungszeiten nach dem AAÜG der ehemaligen DDR (z.B. pädagogische, medizinische, künstlerische, technische Intelligenz), da zur Geltendmachung dieser Zeiten in jedem Fall eine Entgeltbescheinigung erforderlich ist. Die Abt. Versicherungsamt unterstützt alle Versicherten, die in Chemnitz wohnen bzw. hier ihren Beschäfiigungs- oder Tätigkeitsort haben, bei der Kontenklärung.
In der Abteilung kann der Kontenklärungsantrag gestellt werden. Bei der Zusammenstellung erforderlicher Unterlagen wird Hilfe gewährt. Beglaubigungen sind bei Vorlage von Originalen und entsprechenden Kopien kostenfrei.
Außerdem werden Auskünfte zum Verbleib von Lohnunterlagen erteilt. Die Abt. Versicherungsamt hat über viele Jahre Informationen zu Aufbewahrungsorten von Lohnunterlagen und von Rechtsnachfolgern ehemals in Karl-Marx-Stadt/Chemnitz ansässiger Betriebe/Firmen gesammelt und diese in einer umfangreichen Datenbank erfasst. Das Angebot der Abteilung ist jedoch nicht nur auf die Kontenklärung beschränkt. So gibt es einen umfassenden Service auf dem Gebiet der Sozialversicherung, d.h. der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung. Auch Anträge auf Rente wegen Alters, Erwerbsminderung und Tod sowie Anträge auf Überführung von DDR-Zusatzversorgungsanwartschaften nach dem AAÜG werden entgegen genommen. Alle Antragsvordrucke sind vorrätig. Eine Unterstützung wird im gleichen Umfang gewährt, wie bei der Kontenklärung.
Ebenfalls entgegengenommen werden Rechtsbehelfe und sonstige Anliegen, die sich an die Sozialvericherungsträger richten.
Zudem erfolgt eine umfassende Auskunftserteilung in allen Bereichen der Sozialversicherung. Die Inanspruchnahme der Leistungen ist kostenfrei!
Die Abt. Versicherungsamt ist erreichbar:
persönlich: Rathaus (Altes Rathaus, 3. Etage, Wartezimmer: 345), Markt 1, Chemnitz
schriftlich: Stadt Chemnitz, Rechtsamt/Abt.
Versicherungsamt, 0906 Chemnitz
telefonisch: 0371 488-3030, -3032, -3034, -3035 per Fax: 0371 488-3098
e-Mail: rechtsamt@stadt-chemnitz.de
Sprechzeiten: Mo, Di, Do, Fr 08:30 - 12:00 Uhr, Do zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr (sowie nach Terminvereinbarung)
Eine telefonische Anmeldung wird empfohlen. Bei Terminvereinbarung wird zugleich darüber informiert, welche Unterlagen zum Termin benötigt werden.
Alle Informationen finden Sie auch unter www.chemnitz.de
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