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PRESSEMITTEILUNG 684 Chemnitz, den 21.09.2006

Information aus dem Amt für Jugend und Familie der Stadt Chemnitz:

Neue Richtlinie für Maßnahmen aus dem „Soziokulturellen Jugendfonds“
Anträge für das Folgejahr bis 30. November des laufenden Jahres einreichen

Mit Wirkung vom 01. November 2006 tritt die überarbeitete Richtlinie für Maßnahmen aus dem „Soziokulturellen Jugendfonds“ in Kraft.

Antragsteller beachten bitten den neuen Antragstermin: Jeweils bis zum 30. November des laufenden Jahres muss der Antragsteller für die förderfähigen Inhalte gemäß der neuen Richtlinie den Antrag mit dem aktuellen Kostenplan und einem aussagefähigen Konzept dem Amt für Jugend und Familie, Abteilung Jugendarbeit / Zuschüsse, vorlegen.
Die vorgegebenen Antragsformulare sind bindend.

Die bisher gültige Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen aus dem „Soziokulturellen Jugendfonds“ der Stadt Chemnitz vom 24. April 2001 tritt damit außer Kraft.

Das neue Dokument sowie die Antragsformulare werden auch ins Netz gestellt und können unter www.chemnitz.de > Stadt mit Bürgernähe > Soziales und Gesundheit > Familie abgerufen werden.

Hinweis für Redaktionen: Ansprechpartnerin ist im Amt für Jugend und Familie der Stadt Chemnitz Frau Karin Wollny, erreichbar unter Ruf 0371/ 488-5933.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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