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PRESSEMITTEILUNG 684 Chemnitz, den 21.09.2006
Information aus dem Amt für Jugend und Familie der Stadt Chemnitz:
Antragsteller beachten bitten den neuen Antragstermin: Jeweils bis zum 30. November des laufenden Jahres muss der Antragsteller für die förderfähigen Inhalte gemäß der neuen Richtlinie den Antrag mit dem aktuellen Kostenplan und einem aussagefähigen Konzept dem Amt für Jugend und Familie, Abteilung Jugendarbeit / Zuschüsse, vorlegen.
Die vorgegebenen Antragsformulare sind bindend.
Die bisher gültige Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen aus dem „Soziokulturellen Jugendfonds“ der Stadt Chemnitz vom 24. April 2001 tritt damit außer Kraft.
Das neue Dokument sowie die Antragsformulare werden auch ins Netz gestellt und können unter www.chemnitz.de > Stadt mit Bürgernähe > Soziales und Gesundheit > Familie abgerufen werden.
Hinweis für Redaktionen: Ansprechpartnerin ist im Amt für Jugend und Familie der Stadt Chemnitz Frau Karin Wollny, erreichbar unter Ruf 0371/ 488-5933.
Stadt Chemnitz