Schnelleinstieg:


Aktuelle Pressemitteilungen

 

PRESSEMITTEILUNG 732 Chemnitz, den 10.10.2006

Information aus dem Amt für Baukoordination:

Antragsfrist für Rückbaufördermittel beachten!

Im Sächsischen Amtsblatt Nr. 35 vom 31. August 2006 kam u. a. das Programm Stadtumbau Ost Programmteil Rückbau zur Ausschreibung. Danach kann der Rückbau von Wohngebäuden, die dauerhaft am Markt nicht mehr benötigt werden, mit einer Festbetragsförderung bezuschusst werden. Voraussetzung dafür ist die Übereinstimmung der jeweiligen Maßnahme mit dem Stadtentwicklungs- und Stadtteilkonzepten. Bei den Gebäuden muss es sich um Wohngebäude (d. h. Nutzung über 50% zum Wohnen) handeln, die nach bauordnungsrechtlichen Maßstäben als bewohnbar gelten (keine Ruinen). Bei Denkmalen ist eine Genehmigung der Unteren Denkmalbehörde zum Rückbau erforderlich.
Bei Gebäuden bis sechs Geschosse beträgt die Förderhöhe 50,00 EUR je Quadratmeter rückgebauter Wohnfläche, bei Gebäuden ab sieben Geschossen 60,00 EUR je Quadratmeter rückgebauter Wohnfläche. Gewerbeflächen sind nicht förderfähig.

Die Antragstellung ist an ein Formular gebunden. Sie hat für die Jahre 2007 ff. bis zum 30.10.2006 in der Stadt Chemnitz im Amt für Baukoordination, Annaberger Straße 89-93, 09120 Chemnitz zu erfolgen. Die Formulare sind unter gleicher Adresse erhältlich.

Beratung kann telefonisch unter: 03 71 /488 -60 72, -60 75, -60 77 oder zu den Sprechzeiten montags, dienstags und donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 18:00 Uhr in Anspruch genommen werden.

Hinweis für die Medien: Weitere Informationen erhalten Sie im Bauordnungsamt unter der Telefonnummer 0371/488-6072.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

Schnell-Links:


Veranstaltungskalender

Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
4 Wochen anzeigenKalender - Wochenansicht und Monatsansicht umschalten