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PRESSEMITTEILUNG 764 Chemnitz, den 20.10.2006

Aktualisiertes Zentrenkonzept für den Bereich Einzelhandel beschlossen

Bereits in den Jahren 2001 und 2002 haben die Stadträte entschieden, gewisse Zulässigkeitskriterien für Vorhaben im Bereich Einzelhandel zu fixieren. Dadurch sollte einerseits der dynamischen Entwicklung des Chemnitzer Stadtzentrums weiterer Vorschub geleistet werden, andererseits wurden Versorgungsbereiche räumlich abgegrenzt, die eine hervorgehobene Funktion bei der Versorgung der Bevölkerung mit Gütern des täglichen Bedarfs erfüllen sollen. In ihrer Oktober-Sitzung beschlossen die Stadträte nun das aktualisierte und fortgeschriebene Zentrenkonzept der Stadt Chemnitz. In Fortführung des bisherigen Beschlusses sollen bis zum Jahr 2010 Ansiedlungs- oder Erweiterungsvorhaben des Einzelhandels mit mehr als 300 Quadratmetern Verkaufsfläche grundsätzlich nur innerhalb des Stadtzentrums und der so genannten integrierten Versorgungszentren zulässig sein. Für Ausnahmen von diesem Grundsatz wurden enge Schranken festgeschrieben. Dadurch soll eine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der bestehenden Versorgungszentren ausgeschlossen werden. Ziel des Konzeptes ist es zum einen, Investoren im Chemnitzer Stadtzentrum die notwendige Planungssicherheit zu bieten. Zum anderen sollen die fixierten integrierten Versorgungszentren, die einem starken Wettbewerbsdruck durch so genannte „autokundenorientierte“ und dezentrale Einzelhandelsstandorte ausgesetzt sind, stabilisiert werden. Das Zentrenkonzept ist hierarchisch aufgebaut. In dieser Rangordnung kommt dem Stadtzentrum (A-Zentrum) die umfassendste Versorgungsfunktion zu. Kennzeichen sind u.a. der überörtliche Einzugsbereich und das umfassende Warenangebot, das alle Sortimente über den kurz-, mittel- und langfristigen Bedarf abdeckt. Die nächste Stufe wird durch das Vita-Center abgedeckt (B-Zentrum). Die Nahversorgungsfunktion erfüllen insbesondere die im gesamten Stadtgebiet verteilten neun C- und 20 D-Zentren. Auch ehemalige Versorgungszentren sowie viele der über 50 im gesamten Stadtgebiet verteilten Supermärkte und Discounter außerhalb der fixierten Versorgungsbereiche erfüllen in vielen Fällen eine Nahversorgungsfunktion. Dementsprechend genießen sie Bestandsschutz.
Pressestelle
Stadt Chemnitz

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