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PRESSEMITTEILUNG 779 Chemnitz, den 25.10.2006

Information aus dem Bauordnungsamt:

Konsequenzen zum Einsturz der Eissporthalle in Bad Reichenhall

Nach einer Information des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (SMI) hat die Bauministerkonferenz im Ergebnis der Untersuchungen zum Einsturz der Eissporthalle in Bad Reichenhall jetzt „Hinweise für die Überprüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagen durch den Eigentümer/Verfügungsberechtigten“ erarbeitet und auf ihrer Sitzung im September die Veröffentlichung dieser beschlossen.

Die „Hinweise“ sind ab sofort unter www.bauministerkonferenz.de/hinweise und unter Aktuelles auf der Internetseite des Sächsischen Staatsministeriums des Innern www.smi.sachsen.de verfügbar.

Das SMI hat in der Veröffentlichung nochmals die Verantwortung der öffentlichen und privaten Eigentümer betont, Gebäude stets in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten.
So sollen die „Hinweise“ für die Eigentümer von baulichen Anlagen - nicht zuletzt im Hinblick auf eine Stärkung ihrer Eigenverantwortung - wertvolle Hilfe leisten.
Besonders für Gebäudetypen mit höherem Gefährdungspotential und höheren Schadensfolgen, gibt es Anleitung zur Vorgehensweise. Dazu gehört der Prüfkatalog für verschiedene Bauwei-sen mit Orientierungswerten für Überwachungszeiträume.

Die Ingenieurkammer Sachsen will, so heißt es in der SMI-Informationen weiter, den Eigentümern/Verfügungsberechtigten Hilfestellung bei der Auswahl der in den „Hinweisen“ benannten fachkundigen Personen zur Überprüfung der Objekte geben.

Die Stadt Chemnitz wird auf der Grundlage der SMI-Hinweise die Prüfung ihrer Objekte vorbereiten bzw. vornehmen.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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