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PRESSEMITTEILUNG 83 Chemnitz, den 14.02.2006
Information aus dem Bürgermeisteramt der Stadt Chemnitz:
Mit dem Online-Wohngeldrechner kann der Nutzer nach seinen Angaben berechnen lassen, ob ein Antrag auf Wohngeld sinnvoll sein kann oder nicht. Einen Rechtsanspruch auf Wohngeld begründet der Rechner jedoch nicht.
Einen Schwerpunkt bei der Umsetzung legte die Internetredaktion auf eine benutzerfreundliche Umsetzung: So bekommt der Interessent vor der Berechnung detaillierte Hinweise zu den wohngeldrechtlichen Änderungen seit 2005. Dadurch klärt sich oft schon, ob überhaupt ein Antrag auf Wohngeld gestellt werden kann.
Abgerundet wird dieser neue eBürgerservice durch die direkte Möglichkeit, mit dem nächsten Maus-Klick das erforderliche Formular herunterzuladen. Dieses kann der Antragsteller dann ausfüllen und mit den erforderlichen Unterlagen an die Wohngeldstelle im Sozialamt senden.
Die Stadt Chemnitz gehört mit diesem neuen Angebot auf www.chemnitz.de zu den ersten Städten in Sachsen, die einen solchen elektronischen Bürgerservice in ihrem Internetauftritt anbieten.
Hier steht’s im Netz: www.chemnitz.de > Button: Stadt mit Bürgernähe > Button: Ämter & Service >Link: Wohngeldrechner
Stadt Chemnitz