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PRESSEMITTEILUNG 840 Chemnitz, den 14.11.2006
Information aus dem Grünflächenamt:
Die Räumung der Fußwege an Straßen entlang von Parks und Grünanlagen (etwa 70 Kilometer) erfolgt entsprechend der Klassifizierung der Verkehrswege laut Straßenreinigungssatzung. Die Betonung liegt auf dem Wort angrenzend an Anlagen, denn innerhalb der städtischen Park- und Grünanlagen besteht keine Räum- und Streupflicht für die Wege. Es handelt sich hierbei im Allgemeinen nicht im rechtlichen Sinne um öffentlich gewidmete Wege.
Die Bürgerinnen und Bürger werden deshalb um erhöhte Aufmerksamkeit beim Begehen solcher oft als beliebte Abkürzung genutzten Wege gebeten. Auf einer Fläche von etwa 440.000 Quadratmetern, die ein mehr als 200 Kilometer langes Wegenetz innerhalb der Stadt beinhalten, können nur schwerpunktmäßig und nach Ableistung oben benannter Pflichtaufgaben Streu- und Räumarbeiten erbracht werden.
Die Stadt Chemnitz bittet daher um Verständnis, dass es witterungsbedingt Einschränkungen hinsichtlich der Nutzung von Wegen in Parks und Grünanlagen geben kann. Im Rahmen der eingeschränkten Räumpflicht verweist das Amt auf Beispiele aus der gültigen Rechtsprechung.
Hinweis für die Medien: Weitere Informationen erhalten Sie im Grünflächenamt unter der Telefonnummer 0371/488 6701.
Stadt Chemnitz