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PRESSEMITTEILUNG 91 Chemnitz, den 16.02.2006

Information aus dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt der Stadt Chemnitz:
Information zur Klassischen Geflügelpest – Verordnung
zur Aufstallung des Geflügels ab Freitag, dem 17. Februar bis Ende April 2006

Veröffentlichung nachzulesen auch im Amtsblatt und auf www.chemnitz.de

Mit dem Vogelzug in den Monaten März und April hat sich das Risiko der Einschleppung des Virus der Klassischen Geflügelpest in die heimischen Geflügelbestände weiter erhöht. Aufgrund des Nachweises von Virus bei Wildvögeln in Südeuropa und zwischenzeitlich auch in Deutschland, hat das Bundeslandwirtschaftsministerium mit der Verordnung zur Aufstallung des Geflügels zum Schutz vor der Klassischen Geflügelpest vom 15.2.2006 die bundesweite Stallhaltung von Geflügel in der Zeit vom 17. Februar bis zum 30. April 2006 angeordnet.

Danach sind Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse in dieser Zeit in geschlossenen Ställen zu halten.

Abweichend davon darf Geflügel außerhalb geschlossener Ställe gehalten werden, soweit die Tiere unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge (v. a. Vogelkot) gesicherten dichten Abdeckung (z. B. Silofolie) und mit einer gegen das Eindringen von Vögeln gesicherten Seitenbegrenzung (z. B. Vogelschutznetz) gehalten werden sowie mindestens monatlich eine klinische tierärztliche Untersuchung des Geflügels durchgeführt und tierärztlich dokumentiert wird. Der Geflügelhalter hat dies unverzüglich dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt der Stadt Chemnitz unter Angabe des Standortes und der getroffenen Vorkehrungen anzuzeigen.

Im Einzelfall kann beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt der Stadt Chemnitz eine Ausnahme von der Haltung in geschlossenen Ställen beantragt werden, wenn die Anforderungen aufgrund der bestehenden Haltungsverhältnisse nicht erfüllt werden können. Bei diesen Tieren besteht die Verpflichtung zur monatlichen klinischen tierärztlichen Untersuchung sowie der mindestens einmaligen serologischen Untersuchung auf das Influenza-A-Virus der Subtypen H 5 und H 7. Daneben sind Enten und Gänse vom übrigen Geflügel getrennt zu halten.

Auf die Einhaltung allgemeiner Schutzmaßnahmen durch den Geflügelhalter wird ausdrücklich hingewiesen, indem insbesondere

- die Tiere nur an Stellen gefüttert werden, die für wildlebende Zugvögel nicht zugänglich sind,
- die Tiere nicht mit Oberflächenwasser, zu dem wildlebende Zugvögel Zugang haben, getränkt werden und

- Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für wildlebende Zugvögel unzugänglich aufzubewahren sind.

Die Durchführung von Geflügelmärkten, Geflügelschauen, Geflügelausstellungen oder Veranstaltungen ähnlicher Art bleibt weiterhin verboten.

Die getroffenen Schutzmaßnahmen dienen der Verhinderung des Eintrags des Virus der Klassischen Geflügelpest in die heimischen Nutzgeflügelbestände.

Weitere Auskünfte erhalten Bürgerinnen und Bürger beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt der Stadt Chemnitz unter der Telefonnummer 0371/ 488-3901 – Ansprechpartner ist Amtsleiter Dr. Thomas Ley.

Hinweise: Zuwiderhandlungen können nach dem Tierseuchengesetz mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 25.000 Euro geahndet werden!

Die Information zur Klassischen Geflügelpest – Verordnung zur Aufstallung des Geflügels wird als Amtliche Bekanntmachung der Stadt Chemnitz im Amtsblatt vom 22. Februar 2006 veröffentlicht sowie im Internet auf den Seiten der Stadt Chemnitz unter www.chemnitz.de > Button: Stadt mit Bürgernähe > Button: Ämter & Service > Link: Ordnung und Sicherheit > Link „Informationen zur Geflügelpest“

Hinweis für Redaktionen: Beachten Sie bei Ihren Veröffentlichungen zum Thema „Vogelgrippe“ bitte auch die von der Pressestelle der Stadt Chemnitz mit PD Nr. 47 vom 24.01.06 bereits veröffentlichten Informationen aus dem Gesundheitsamt der Stadt Chemnitz (nachzulesen unter www.chemnitz.de > Button: PRESSEMELDUNGEN ) sowie die heute mit PD Nr. 92 noch veröffentlichten Informationen aus dem Tierpark Chemnitz!

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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