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PRESSEMITTEILUNG 92 Chemnitz, den 16.02.2006

Tierpark Chemnitz ergreift Maßnahmen im Zuge der Aufstallungsverordnung

Besucher um Verständnis für notwendige Einschränkungen gebeten

Die Aufstallungsverordnung zum Schutz vor der Klassischen Geflügelpest (siehe auch PD Nr. 91 vom 16.02.06) betrifft erneut auch den Tierpark Chemnitz.
„Die Anzeigepflicht gegenüber dem Veterinäramt wurde erfüllt, eine Abstimmung hat stattgefunden, notwendige Ausnahmegenehmigungen wurden, wie bereits im Herbst, beantragt“, erklärt Tierparkchef Dr. Hermann Will.

Zu den Maßnahmen gehört das Abdecken von Volieren mit dichten Planen um den Eintrag von kontaminiertem Material von oben zu verhindern. Die Tiere stehen unter ständiger veterinärmedizinischer Kontrolle und es erfolgen regelmäßige Laboruntersuchungen.
Es erfolgt eine stetige Risikoneubewertung durch die Behörden, so dass im Bedarfsfall jederzeit die Auflagen verschärft werden können.

Die Realisierung kann einige Tage in Anspruch nehmen. Bis dahin werden nicht alle Vogelarten für die Besucher zu sehen sein. Die Tierparkleitung bittet um Verständnis für diese notwendigen Einschränkungen, die dem Schutz der Tiere und letztendlich auch der Menschen dienen.

Öffnungszeiten des Tierparks Chemnitz, Neevoigtstraße 18, im Monat Februar:
09:00-16:00 Uhr, letzter Einlass 15:00 Uhr.

Tierpark Chemnitz im Netz:
Weitere Informationen zum Tierpark Chemnitz im Internet unter www.chemnitz.de > Button: Kultur, Freizeit & Tourismus > Button: Kultur in Chemnitz > Link: Tierpark Chemnitz sowie (auch von hier aus verlinkt) direkt unter http://www.tierpark-chemnitz.de
Telefonisch erreichen Sie den Tierpark Chemnitz unter Ruf 0371/ 85 00 28.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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