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PRESSEMITTEILUNG 943 Chemnitz, den 28.12.2006

Aus aktuellem Anlass – wichtige Bürgerinformation aus dem Rechtsamt der Stadt Chemnitz:

Aufbewahrungsfrist für Lohnunterlagen der ehemaligen DDR bis 31.12.2011 verlängert!

Hinweise zum umfangreichen Service der Abteilung Versicherungsamt

Die Aufbewahrungsfrist für die im Beitrittsgebiet am 31.12.1991 vorhandenen Lohnunterlagen (DDR-Lohnunterlagen) ist um 5 Jahre verlängert worden. Diese Lohnunterlagen sind nunmehr bis einschließlich 31.12.2011 aufzubewahren.

Grund für die erneute Verlängerung ist, dass es immer noch über 1,3 Millionen ungeklärte Versicherungskonten von betroffenen Versicherten in den neuen Bundesländern gibt. Ein geklärtes und lückenloses Versicherungskonto ist aber Voraussetzung für die korrekte Rentenberechnung. Die Klärung des Versicherungskontos erfolgt im Rahmen der Kontenklärung.

Denjenigen, deren Rentenkonto noch nicht geklärt ist, empfiehlt die Abteilung Versicherungsamt des Rechtsamtes der Stadt Chemnitz nach wie vor, den erforderlichen Kontenklärungsantrag zu stellen und somit Lücken rechtzeitig aufzudecken, auch wenn die Aufbewahrungsfrist noch einmal verlängert wurde. Enthält das Rentenkonto nicht alle rentenrechtlich bedeutsamen Sachverhalte, so kann im Leistungsfall die Rente nicht rechtzeitig bzw. nicht in der exakten Höhe berechnet werden.

Wichtig ist die Kontenklärung insbesondere für diejenigen, deren SV-Ausweise in Verlust geraten oder Eintragungen in diesen Ausweisen unvollständig sind, da in diesem Fall entsprechende Entgeltbescheinigungen erforderlich sind.
Von großer Bedeutung ist dies ebenso für Versicherte mit Zusatzversorgungszeiten nach dem AAÜG der ehemaligen DDR (z.B. pädagogische, medizinische, künstlerische, technische Intelligenz), da zur Geltendmachung dieser Zeiten in jedem Fall eine Entgeltbescheinigung beschafft werden muss.

Die Abteilung Versicherungsamt unterstützt alle Versicherten, die in Chemnitz wohnen bzw. hier ihren Beschäftigungs- oder Tätigkeitsort haben, bei der Durchführung der Kontenklärung. In der Abteilung kann der Kontenklärungsantrag gestellt werden. Bei der Zusammenstellung erforderlicher Unterlagen wird Hilfe gewährt. Die Beglaubigung benötigter Unterlagen ist bei Vorlage von Originalen und entsprechenden Kopien kostenfrei.
Außerdem werden Fragen beantwortet und insbesondere Auskünfte zum Verbleib von Lohnunterlagen erteilt. Die Abteilung Versicherungsamt hat über viele Jahre Informationen zu Aufbewahrungsorten von Lohnunterlagen und von Rechtsnachfolgern ehemals in Karl-Marx-Stadt/Chemnitz ansässiger Betriebe/Firmen gesammelt und diese in einer umfangreichen Datenbank erfasst. Hieraus kann in den meisten Fällen sofort Auskunft zum Aufbewahrungsort der Lohnunterlagen erteilt werden.

Ein geklärtes Versicherungskonto ist aber nicht nur wichtig für die spätere Rentenberechnung, sondern wird auch für die Erteilung von Renteninformationen oder Rentenauskünften durch den Rentenversicherungsträger benötigt. Diese enthalten konkrete Angaben zur derzeitigen individuellen Rentenhöhe und den entsprechenden Rentenanwartschaften, wodurch es möglich ist, Versorgungslücken frühzeitig zu erkennen und vorzubeugen.

Das Angebot der Abteilung Versicherungsamt ist jedoch nicht nur auf die Kontenklärung beschränkt. So gewährt die Abteilung Versicherungsamt allen Bürgerinnen und Bürgern, die in Chemnitz wohnen oder hier ihren Beschäftigungs- bzw. Tätigkeitsort haben, einen umfassenden Service auf dem Gebiet der Sozialversicherung, d.h. der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung.

Neben dem Antrag auf Kontenklärung werden z.B. auch Anträge auf Rente wegen Alters, Erwerbsminderung und Todes sowie Anträge auf Überführung von DDR-Zusatzversorgungsanwartschaften nach dem AAÜG entgegen genommen. Alle Antragsvordrucke sind vorrätig. Eine Unterstützung wird im gleichen Umfang gewährt, wie bei der Kontenklärung.

Zur Überführung von DDR-Zusatzversorgungsanwartschaften nach dem AAÜG (nicht FZR) sei noch angemerkt, dass aufgrund umfangreicher Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes nicht nur diejenigen, die auch tatsächlich eine Versorgungszusage hatten, Anspruch auf Anerkennung entsprechender Versorgungszeiten in der Rente haben, sondern bei Erfüllung besonderer Voraussetzungen auch die Versicherten, die eine Beschäftigung ausgeübt haben, für die ein Versorgungssystem bestand.
Für die Zusatzversorgung der technischen Intelligenz sind das z.B. Versicherte, die einen Ingenieur-, Ingenieurökonom- oder vergleichbaren Abschluss erworben und eine Tätigkeit, die dem jeweiligen Abschluss entsprach, in einem volkseigenen Produktionsbetrieb oder gleichgestellten Betrieb am 30.06.1990 ausgeübt haben.

Neben sämtlichen Sozialversicherungsanträgen werden in der Abt. Versicherungsamt auch Rechtsbehelfe und sonstige Anliegen, die sich an die Sozialversicherungsträger richten, entgegen genommen.

Zudem erfolgt eine umfassende Auskunftserteilung in allen Bereichen der Sozialversicherung. Darunter fällt z.B. auch die Beantwortung von Fragen zu Kontenklärungs- und Rentenbescheiden bzw. zu Anspruchsvoraussetzungen einzelner Rentenarten.
Die Inanspruchnahme der Leistungen der Abt. Versicherungsamt ist kostenfrei.

Die Abteilung Versicherungsamt ist erreichbar:

persönlich: Rathaus (Altes Rathaus - 3. Etage, Wartezimmer: 345), Markt 1, Chemnitz

schriftlich: Stadt Chemnitz, Rechtsamt/Abt. Versicherungsamt, 09106 Chemnitz

telefonisch: 0371 488-3030, -3032, -3034, -3035

per Fax: 0371 488-3098

e-Mail: rechtsamt@stadt-chemnitz.de

Sprechzeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag - 08:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich - 14:00 – 18:00 Uhr (sowie nach Terminvereinbarung)

Eine telefonische Anmeldung wird empfohlen. Bei Terminvereinbarung wird zugleich darüber informiert, welche Unterlagen zum Termin benötigt werden.

Hinweis für Redaktionen: Diese Bürgerinformation wird auch auf der Homepage der Stadt Chemnitz unter www.chemnitz.de veröffentlicht sowie im Amtsblatt der Stadt Chemnitz Nr. 2 am 10.01.07.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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