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PRESSEMITTEILUNG 126 Chemnitz, den 27.02.2007
Wichtige Bürgerinformation aus dem Sozialamt der Stadt Chemnitz:
Leider ist derzeit die Anfahrt mit dem ÖPNV (Straßenbahn Linien 5 und 6) für blinde oder sehgeschädigte Bürgerinnen und Bürger, die das Sozialamt aufsuchen möchten, noch nicht ohne Begleitung möglich, da die betreffende Haltestelle Treffurthstraße einschließlich Ampelanlage, noch nicht vollständig sehbehindertengerecht ausgestattet werden konnte. Ein grundlegender Umbau der Straßenkreuzung einschließlich Haltestelle und Ampelanlage ist nach Information aus dem Sozialamt erst für 2008 vorgesehen.
Die Stadtverwaltung bittet deshalb für die vorübergehend angebotene Lösung des Problems um Verständnis! Um auch blinden oder sehgeschädigten Bürgerinnen und Bürgern den problemlosen Zugang zum Sozialamt zu ermöglichen, werden von der Behörde folgende Alternativen angeboten:
• Für den notwendigern Behördenbesuch wird eine geeignete Begeleitperson über einen seit längerem auf diesem Gebiet tätigen freien Träger zum gewünschten Termin und für den gewünschten Zeitraum vermittelt.
• Wenn es die Gegebenheiten erfordern, werden durch das Sozialamt die Kosten für eine Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnung und Sozialamt per Taxi übernommen.
Für beide Alternativen ist eine vorherige telefonische oder schriftliche Terminvereinbarung mit der persönlichen Ansprechpartner/in oder dem Sekretariat der Abteilung Sozialhilfe erforderlich - das Sozialamt der Stadt Chemnitz ist in dieser Angelegenheit wie folgt erreichbar:
Adresse: Annaberger Straße 93, 09120 Chemnitz (Eingang Hofseite über Treffurthstraße)
Telefon: 0371/488-5031
eMail: sozialamt@stadt-chemnitz.de
Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger und die Verbände behinderter Menschen werden hierzu durch das Sozialamt der Stadt Chemnitz in einem gesonderten Schreiben (auch in Brailleschrift) informiert.
Stadt Chemnitz