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Aktuelle Pressemitteilungen

 

PRESSEMITTEILUNG 141 Chemnitz, den 02.03.2007

Wichtige Bürgerinformation aus dem Sozialamt der Stadt Chemnitz:

Zuschuss zu den Kosten der Unterkunft und Heizung für Auszubildende
Informationen und Antragsformulare unter www.chemnitz.de

Seit Januar 2007 können Auszubildende die nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes ausgeschlossen sind und Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) oder Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) erhalten, einen Zuschuss zu ihren ungedeckten angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung beanspruchen.

Diese Leistung wird unter Berücksichtigung der persönlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse gewährt.

Ausgenommen von dieser Regelung sind jedoch Studierende, die während ihrer Ausbildung nicht im Haushalt ihrer Eltern untergebracht sind.

Nähere Informationen und die Antragsformulare sind verfügbar auf der Website der Stadt Chemnitz unter www.chemnitz.de und im Sozialamt der Stadt Chemnitz per Post oder persönlich abzugeben.

Das Sozialamt ist in dieser Angelegenheit wie folgt erreichbar:

Adresse: Annaberger Straße 93, 09120 Chemnitz (Eingang Hofseite über Treffurthstraße)
Telefon: 0371/488-5571
eMail: sozialamt@stadt-chemnitz.de

Hier steht’s im Netz: www.chemnitz.de > Button: Stadt mit Bürgernähe > Link: Soziales & Gesundheit > Link: Soziales > Link: Antragsformulare
sowie www.chemnitz.de > Button: Stadt mit Bürgernähe > Link: Ämter & Service > Link: Formulare > Link: Soziales

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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