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PRESSEMITTEILUNG 148 Chemnitz, den 05.03.2007

Information aus dem Tiefbauamt:

Konzept „Barrierefreiheit Stadtzentrum“ wird weiter umgesetzt

Bereits im vergangenen Oktober berichtete das Tiefbauamt über die Umsetzung des Konzeptes „Barrierefreiheit Stadtzentrum“. Mit der Baumaßnahme an der Bretgasse wurde eine ebene Zufahrt für behinderte Bürger und Rollstuhlfahrer zum Markt gebaut und damit der „Bequemlichkeitsstreifen“ - ausgelegt mit Granitgroßplatten - rund um den alten Markt vervollständigt.
Ab Morgen beginnt nun die Fortsetzung des Konzeptes mit der Umbaumaßnahme zwischen Rathausstraße (Am Rathaus) und Rathauseingang sowie dem Bau eines Übergangs vom Rathaus zur Galerie Roter Turm. Auch hier wird mit dem Verlegen von Großgranitplatten und einer dauerhaften Verfugung des Marktplatzpflasters in einem drei Meter breiten Areal der Weg besser begeh- bzw. befahrbar gemacht. Zusätzlich sollen unterschiedliche Pflasterarten Sehbehinderten und Blinden bei der Orientierung helfen.

Ca. vier Wochen Bauzeit sind für die Maßnahme veranschlagt. Eine relativ lange Zeit, die aber dem ungestörten Verlauf des Markttreibens angepasst ist.
Bürgerinnen und Bürger sowie Besucher der Stadt müssen sich auf Sperrzonen im Bereich des Neumarktes einstellen.

Hintergrund:
Das Bauderzernat der Stadt Chemnitz hatte im Jahr 2005 gemeinsam mit dem Behindertenbeirat und den Behindertenverbänden das Stadtzentrum von Chemnitz hinsichtlich der „Barrierefreiheit“ kritisch unter die Lupe genommen. Dabei wurde schnell deutlich, dass es trotz vieler bereits ergriffener Maßnahmen wie Bordsteinabsenkungen, Einbringen von Blindenleitplatten - sogenannte Bodenindikatoren -, Lichtsignalanlagen mit akustischer Unterstützung und niveaugleiche Einstiege an den Haltestellen der CVAG noch manche Schwachstelle zu beseitigen gibt. Beim Festlegen von Prioritäten wurde in den Absprachen immer an erster Stelle der Bau eines durchgehenden glatten „Bequemlichkeitsstreifens“ rund um die Marktplätze sowie für die Zufahrt von Rollstuhlfahrern aus Richtung Gesundheitsamt zum Rathaus genannt.
Barrierefreiheit bedeutet nach dem Behindertengleichstellungsgesetz: Gebäude, öffentliche Räume und Zugänge zu Informationen, müssen von behinderten Menschen in allgemein üblicher Weise ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sein. Um diesem Ziel näher zu kommen, bedarf es einer engen Zusammenarbeit zwischen dem Behindertenbeirat, den Behindertenverbänden und der Kommune. Innerhalb der Stadtverwaltung besteht daher schon seit einigen Jahren die Arbeitsgemeinschaft „Barriere-freies Bauen“, die diese Koordinationsaufgabe bei öffentlichen Baumaßnahmen übernimmt.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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