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PRESSEMITTEILUNG 25 Chemnitz, den 10.01.2007

Information aus dem Tiefbauamt:

Erforderliche Baumfällungen im Böschungsbereich der Zwönitz

Zur Sicherung einer schadhaften und bereits teilweise eingestürzten Uferstützmauer ist die Fällung von einem Ahornbaum und zwei Erlen (Durchmesser 0,30 bis 0,50 m, Höhe 20 - 25 m) im Böschungsbereich der Zwönitz an der Straße Talsperrengrund in Chemnitz OT Einsiedel erforderlich.

Die Straße Talsperrengrund wird im Bereich des Hauses 9 durch eine Uferstützmauer (trockengesetzte Natursteinmauer) zur Zwönitz hin gesichert. Die Entfernung der Straße beträgt zum Fluss nur 2,50 Meter mit einem Höhenunterschied zur Mittelwasserführung von 4,20 m.
Durch Hinterspülung und Erddruck am Hang ist die Uferstützmauer auf einer Länge von ca. 16 Metern eingestürzt. Ober- und Unterstrom befinden sich noch Restteile der „alten“ Stützmauer, auf der im unmittelbaren Böschungsbereich große Bäume (20 –25 Meter hoch) stehen. Durch das zerstörte Mauergefüge ist auch die Standsicherheit dieser Bäume beeinträchtigt.
Es besteht Anlass zur Annahme, dass durch die Kipplast der Bäume auch noch die restlichen Teile der Uferstützmauer einstürzen.

Um eine Gefährdung für die Straße Talsperrengrund und die umliegenden Gebäude abzuwenden, ist es zwingend erforderlich die Bäume zu fällen. Weiterhin soll mit der Fällung erreicht werden, dass bis zur Erneuerung der Uferstützmauer (geplant im Haushalt 2007) das noch vorhandene Mauerwerk den Böschungsbereich und die Straße Talsperrengrund sichert und somit eine Gefährdung des Straßenbereiches abgewendet wird.

Die Baumfällung ist vom 15.01. – 18.01.2007 vorgesehen.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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