Aktuelle Pressemitteilungen
PRESSEMITTEILUNG 258 Chemnitz, den 13.04.2007
Wichtige Bürgerinformationen der Stadt Chemnitz:
Noch mal zum Merken – und Handeln: Hinweise zum richtigen Verhalten im Wald sowie zum Verhalten bei Waldbränden!
Aus aktuellem Anlass veröffentlicht die Pressestelle der Stadt Chemnitz nachfolgend die gerade in Anbetracht der steigenden Temperaturen überaus wichtige Bürgerinformationen mit der Bitte um Veröffentlichung und/oder Hinweise in Ihren Medien!Die Abteilung Forst/ Untere Forstbehörde im Grünflächenamt der Stadt Chemnitz und ebenso das Amt Feuerwehr hat in den vergangenen Tagen mehrfach Anfragen zur Bedeutung gerade auch der Waldbrandwarnstufen erhalten – für die Stadt Chemnitz gilt aktuell die Waldbrandwarnstufe III - und deshalb die folgenden Informationen mit der Bitte um Veröffentlichung zusammengestellt.
Aktuelle Informationen zur möglichen Waldbrandgefahr stehen natürlich auch im Internet unter www.forsten.sachsen.de
Die Rufnummern zur Erreichbarkeit der Feuerwehr Chemnitz sowie weitere Informationen stehen im Internet auf der Seite der Stadt Chemnitz unter www.chemnitz.de > Button: Stadt mit Bürgernähe > Button: Ämter & Service > Link: Feuerwehr.
Hinweis für Redaktionen: Ansprechpartner bei Rückfragen zur Presseinformation sind in der Abteilung Feuerwehreinsatz Herr Thomas Hellfeuer, Ruf 0371/488-3724 sowie im Grünflächenamt der Stadt Chemnitz unter Ruf 0371/488-6710 Herr Dr. Gernot Kupfer.
Waldbrandwarnstufen beachten
Grundlage für den Schutz des Waldes gegen Feuer ist die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten zur Regelung des Waldbranddienstes in den Sächsischen Forstämtern.
Auf Grund von regionalen Unterschieden bei der Waldbrandgefährdung werden die Wälder entsprechend den jeweils zuständigen Forstämtern in Waldbrandgefahrenklassen eingestuft, diese Einstufung wird alle 10 Jahre aktualisiert.
Die von der Sächsischen Landesanstalt für Forsten langjährig statistisch ermittelten Brandflächen und die Anzahl der Brände werden für die Einstufung der Wälder in Waldbrandgefahrenklassen herangezogen.
Die Einstufung erfolgt in:
Waldbrandgefahrenklasse A - Gebiete mit hoher Waldbrandgefahr
Waldbrandgefahrenklasse B - Gebiete mit mittlerer Waldbrandgefahr
Waldbrandgefahrenklasse C - Gebiete mit geringer Waldbrandgefahr
Die Ermittlung und Auslösung der Waldbrandwarnstufen für unsere Region obliegt seit dem 15.02.2007 dem Deutschen Wetterdienst Leipzig (DWD).
Das Verfahren zur Festlegung einer Waldbrandwarnstufe basiert auf dem korellativen Zusammenhang zwischen Witterungsverlauf und Vegetationsstand einerseits und der Zünd- und Brennbereitschaft andererseits.
Zur Kennzeichnung der aktuellen Gefährdung gibt es die Waldbrandwarnstufen I bis IV:
Waldbrandwarnstufe I - geringe Waldbrandgefahr
Waldbrandwarnstufe II - erhöhte Waldbrandgefahr
Waldbrandwarnstufe III - hohe Waldbrandgefahr
Waldbrandwarnstufe IV - sehr hohe Waldbrandgefahr
Die jeweils aktuelle Waldbrandwarnstufe wird durch den Deutschen Wetterdienst- Abteilung Agrarmeteorologie- Außenstelle Leipzig den folgenden Stellen mitgeteilt:
- dem Landratsamt oder der Stadtverwaltung der Kreisfreien Stadt
- der Leitstelle Feuerwehr/ Rettungsdienst
- der Forstdirektion
- den Forstämtern im Bereich des Leitforstamtes
- den Revieren im Leitforstamt
Bedeutung der Waldbrandwarnstufen:
Waldbrandwarnstufe I - Beginn des Meldedienstes / Überprüfung der Alarmpläne
Waldbrandwarnstufe II - regelmäßige Kontrolle der Wälder durch Forstämter
Waldbrandwarnstufe III - ständige Kontrolle der Wälder, Waldwege dürfen von den Spaziergängern nicht verlassen werden
Waldbrandwarnstufe IV - Wälder können gesperrt werden
Das kann (eigentlich) jeder: Sich richtig verhalten im Wald!
Leider zeigen immer wieder Erfahrungen und Begegnungen, dass es offenbar noch immer nicht allen Waldbesuchern bekannt ist, wie man sich im Wald richtig verhält um zum Beispiel Waldbrände zu vermeiden. Deshalb hier noch einmal zum Merken:
1. Kein offenes Feuer im Wald und in Waldnähe! In Zeiten von Waldbrandgefahr gilt dies überall im Wald und unter allen Bedingungen! Aber auch sonst ist das Feuermachen im Wald nur an Grillplätzen (nach Anmeldung bei Forstamt oder Gemeindeverwaltung) erlaubt.
2. Nicht im Wald rauchen!
3. Achtung Autofahrer: Achtlos weggeworfene Zigarettenreste sind in der Lage abgestorbene Pflanzenteile oder anderes brennbares Material zu entzünden (Temperatur von Zigarettenglut aus einem fahrenden PKW geworfen: über 500 °C).
4. Weggeworfene Getränkeflaschen aus Glas können bei Sonneneinstrahlung wie Brenngläser wirken und so brennbares Material entzünden.
5. Zufahrtswege zum Wald freihalten.
6. Autos mit Katalysator nicht auf ausgetrockneten Grasstreifen abstellen! (Der Katalysator, der sich bodennah am Auspuff befindet, erhitzt sich beim Betrieb stark und kann leicht zum Ausgangspunkt für ein Bodenfeuer werden)
Und was ist zu tun, wenn’s im Wald wirklich brennt?
Jede Bürgerin und jeder Bürger ist gesetzlich verpflichtet Brände, Unfälle oder andere Ereignisse, durch die Menschen, Tiere oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind, zu melden und selbst Ersthilfemaßnahmen durchzuführen. Wer einen Brandherd im Wald entdeckt, muss deshalb zuerst prüfen:
Sofort löschen? - „Kann ich den Brandherd sofort löschen, ohne mich selbst zu gefährden?“ Dies wird in der Regel nur bei kleinen Bodenfeuern möglich sein.
Dazu nimmt man Zweige und „fegt“ die Flammen mit gleichmäßigen, nicht zu schnellen Streichbewegungen in Richtung auf das Feuer aus. Wer in das Feuer schlägt, riskiert Funkenflug und facht das Feuer durch die erhöhte Luftzufuhr noch an. Wenn die Möglichkeit dazu besteht, lässt sich ein beginnendes Feuer durch Abdecken mit Erde oder Sand ersticken.
Melden? - In jedem Fall - auch wenn es so aussieht, als ob das Feuer gelöscht sei - die Feuerwehr so schnell wie möglich alarmieren!
Denn auch ein scheinbar erloschenes Feuer muss weiter beobachtet werden. Es kann durchaus passieren, dass die Glut im Untergrund erhalten bleibt und das Feuer sich von neuem entwickelt. Die Feuerwehr bzw. der Waldbesitzer stellt deshalb in diesen Fällen eine Brandwache auf.
Die Meldung ist natürlich von zentraler Bedeutung. Wenn kein Handy zur Hand ist, ohne Umwege zum nächsten Haus oder zur nächsten Siedlung, an der nächsten Klingel läuten und sofort die Feuerwehr benachrichtigen (Notruf 112).
Was muss gemeldet werden? -
1. Wo? - Die erste und grundlegende Angabe ist der Ort, an dem der Waldbrand sich entwickelt. Wenn man die Örtlichkeit nicht genau kennt, sollte man sich auf jeden Fall einprägsame Besonderheiten merken (großer Einzelbaum, Felsen, Waldwiese, Hochspannungsleitungen o. ä.). die sich in der Nähe des Brandortes befinden.
Wichtig ist auch der Ort, von dem aus man sich meldet: Auch dies kann zur Orientierung für die Einsatzkräfte dienen oder wenn möglich zum nächsten Hauptweg zurücklaufen. Hier kann die Feuerwehr den Meldenden abholen um von Ihm möglichst schnell zur Brandstelle gebracht zu werden.
2. Wie sah der Waldbrand bei der Entdeckung aus? Bodenfeuer - Vollfeuer? Was für ein Waldbestand ist betroffen? Herrscht starker Wind?
3. Sind Menschen in Gefahr? Besteht Gefahr für Sachwerte (Häuser, Einrichtungen) in nächster Umgebung?
4. Wie bei allen Notfall-Meldungen ist es wichtig, die eigenen Personalien anzugeben.
Stadt Chemnitz