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PRESSEMITTEILUNG 372 Chemnitz, den 24.05.2007
Wichtige Bürgerinformation aus dem Sozialamt der Stadt Chemnitz:
Das städtische Sozialamt und der kommunale Sozialverband Sachsen (KSV) werben für alternative Wohnform für Behinderte zum Leben im Wohnheim
Was ist „Betreutes Wohnen in Familien – auch Gastfamilien“ genannt? - Das betreute Wohnen in Familien (Gastfamilien) ist eine neue Form der Betreuung erwachsener behinderter Menschen. Als Alternative zum Wohnheim leben behinderte Menschen in einer Familie und werden von ihr betreut. Diese Form der Unterstützung und Integration ist zum Beispiel in der Jugendhilfe seit langem Praxis (Pflegefamilien) und soll nun auch für behinderte Menschen möglich werden. Durch die Integration in eine Familie werden den Betroffenen neue Entwicklungsmöglichkeiten und zugleich mehr Lebensqualität geboten.
Gesucht werden: Familien, Paare oder Einzelpersonen, die Interesse haben, einen volljährigen behinderten Menschen bei sich aufzunehmen. Gerade für behinderte Pflegekinder, die das 18. Lebensjahr vollenden, besteht nun die Möglichkeit, weiterhin mit einer finanziellen Unterstützung in der bisherigen Pflegefamilie und damit in seinem gewohnten Umfeld zu verbleiben. Diese Betreuungsform soll erwachsenen behinderten Menschen eine an ihren Bedürfnissen orientierte, familienbezogene, individuelle Betreuung sichern und den Aufenthalt in einer stationären Einrichtung entbehrlich machen oder eine Wohnheimunterbringung verhindern.
Voraussetzungen zur Aufnahme eines erwachsenen behinderten Menschen sind u.a. Kriterien wie: Soziales Engagement der Familie, Bereitstellung von Wohnraum (Zimmer, Einliegerwohnung), Bereitschaft zur Zusammenarbeit u.a. mit dem Sozialamt sowie dem Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV).
Fachliche Unterstützung durch Sozialamt und KSV Sachsen: Unterstützungen sind möglich v. a. in der Vorbereitungs-, Vermittlungs- und Entscheidungsphase bei der Aufnahme eines behinderten Menschen sowie im laufenden Betreuungsprozess vor Ort. Individuelle Wünsche der Familie können selbstverständlich berücksichtigt werden.
Rechtliche Rahmenbedingungen: Das „Betreute Wohnen in Familien“ ist eine neuartige Leistung des KSV Sachsen, die künftig sachsenweit angeboten wird. Zwischen der Familie, dem KSV Sachsen und dem behinderten Menschen wird eine Vereinbarung geschlossen. Verwandte ersten Grades sowie gesetzliche Betreuer können keine Betreuungsvereinbarung mit dem KSV Sachsen abschließen.
Finanzierung: Die Familie erhält ein monatliches Betreuungsgeld sowie anteilige Miete und Kostgeld.
Möchten Sie weitere Informationen erhalten? - Interessierte Familien bitten wir um Rückmeldung bis zum 05. Juni 2007 an das Sozialamt der Stadt Chemnitz, Annaberger Straße 93, 09120 Chemnitz – Ansprechpartnerin ist hier Frau Petra Kurth, Sachgebietsleiterin Leistungsstelle.
Interessenten können dazu den Rücksendecoupon nutzen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------- Wir haben Interesse an weiteren Informationen zum Thema „Gastfamilie“ und würden gern an einer Informationsveranstaltung teilnehmen:
Name, Vorname:
Straße:
PLZ, Wohnort:
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Nach Vorlage ihrer Rückmeldung erhalten Interessenten vom Sozialamt eine persönliche Einladung zur Informationsveranstaltung am Dienstag, 12. Juni 2007, von 14:00 bis 16:00 Uhr im BVZ I (Moritzhof) im Raum 647.
Das Sozialamt der Stadt Chemnitz hofft auf die Unterstützung der Chemnitzer Bürgerinnen und Bürger bei der Einführung dieser neuen Wohnform für behinderte Menschen!
Stadt Chemnitz