Aktuelle Pressemitteilungen
PRESSEMITTEILUNG 393 Chemnitz, den 04.06.2007
Wichtige Bürgerinformation aus dem Sozialamt der Stadt Chemnitz:
Nach den ersten veröffentlichen Informationen und Hinweisen zum Projekt laden die drei beteiligten Partner interessierte Bürgerinnen und Bürger nun zu einer öffentlichen Informations- und Vortragsveranstaltung ein:
Termin ist am Dienstag, dem 12. Juni 2007, 14:00 Uhr im Raum 647 des Bürger- und Verwaltungszentrums „Moritzhof“, Sitz: Bahnhofstraße 53 in Chemnitz.
Ein Vertreter des KSV wird mit einem Vortrag in das Thema einführen; außerdem besteht natürlich auch die Möglichkeit, „vor Ort“ Fragen zu stellen. Ansprechpartnerinnen sind seitens der Stadt Chemnitz u.a. Frau Petra Kurth, Sachgebietsleiterin Leistungsstelle im städtischen Sozialamt und Frau Bettina Singer, Sachgebietsleiterin Sonderdienste in der Abteilung Sozialdienst im städtischen Amt für Jugend und Familie.
Die Stadt Chemnitz und der KSV hoffen auf die Unterstützung der Chemnitzer Bürgerinnen und Bürger bei der Einführung dieser neuen Wohnform für behinderte Menschen und laden herzlich zur Teilnahme an der öffentlichen Veranstaltung ein.
Herzlich eingeladen (auch zur Ankündigung der Informations- und Vortragsveranstaltung) sind hiermit ebenso die Vertreter der Medien!
Informationen zum Hintergrund:
Das betreute Wohnen in Familien (Gastfamilien) ist eine neue Form der Betreuung erwachsener behinderter Menschen: als Alternative zum Wohnheim leben behinderte Menschen in einer Familie und werden von ihr betreut. Diese Form der Unterstützung und Integration ist zum Beispiel in der Jugendhilfe seit langem Praxis (Pflegefamilien) und soll nun auch für erwachsene Behinderte möglich werden. Durch die Integration in eine Familie werden den Betroffenen neue Entwicklungsmöglichkeiten und zugleich mehr Lebensqualität geboten. Gesucht werden deshalb Familien, Paare oder Einzelpersonen, die Interesse haben, einen volljährigen behinderten Menschen bei sich aufzunehmen. Gerade für behinderte Pflegekinder, die das 18. Lebensjahr vollenden, besteht nun die Möglichkeit, weiterhin mit einer finanziellen Unterstützung in der bisherigen Pflegefamilie und damit in seinem gewohnten Umfeld zu verbleiben. Diese Betreuungsform soll erwachsenen behinderten Menschen eine an ihren Bedürfnissen orientierte, familienbezogene, individuelle Betreuung sichern und den Aufenthalt in einer stationären Einrichtung entbehrlich machen oder eine Wohnheimunterbringung verhindern.
Voraussetzungen zur Aufnahme eines erwachsenen behinderten Menschen sind u.a. Kriterien wie soziales Engagement der Familie, Bereitstellung von Wohnraum (Zimmer, Einliegerwohnung), Bereitschaft zur Zusammenarbeit u.a. mit dem Sozialamt sowie dem KSV.
(pk/sk)
Stadt Chemnitz