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PRESSEMITTEILUNG 459 Chemnitz, den 26.06.2007

Information aus dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt:

Vogelgrippe - Keine Gefahr für Menschen, Handlungsempfehlungen beim Auffinden toter Vögel

Am 24.06.2007 wurde bei drei im Nürnberger Stadtgebiet tot aufgefundenen Wasservögeln (zwei Schwäne und eine Gans) das aviäre Influenzavirus (Vogelgrippevirus) vom Subtyp H5N1 nachgewiesen. Damit ist die Vogelgrippe (Geflügelpest) bei Wildvögeln wie noch im Februar des Jahres vom Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit befürchtet nach einer mehrmonatigen Pause in die Bundesrepublik Deutschland zurückgekehrt. Die Bekämpfungsmaßnahmen der Nürnberger Behörden zielen derzeit darauf ab, ein Übergreifen der Vogelgrippe-Viren auf Nutzgeflügel zu verhindern. Mit diesem Ziel wurden entsprechende Restriktionszonen eingerichtet in denen zahlreiche Gebote und Verbote insbesondere für Halter von Geflügel sowie Hunden und Katzen gelten. Unabhängig davon, dass es sich bei der Vogelgrippe um eine Tierseuche handelt, und weltweit kein einziger Fall bekannt ist, wo eine Übertragung der Vogelgrippe durch einen infizierten Wildvogel auf einen Menschen stattgefunden hat, möchte das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt allen Bürgerinnen und Bürgern von Chemnitz erneut allgemeine hygienische Verhaltens- und Handlungsempfehlungen beim Auffinden von toten Vögeln im Stadtgebiet geben.

Singvögel/Tauben: Wenn ein toter Singvogel oder eine tote Taube gefunden wird, so kann man den Tierkörper mit einer Plastiktüte aufnehmen, die Tüte umkrempeln, das Tier damit umwickeln, die Plastiktüte verschließen und in der Mülltonne entsorgen. Von diesen Vögeln geht nach bisherigem Erkenntnisstand kein besonderes Risiko einer Übertragung der "Vogelgrippe" aus. Dennoch sollte man aus hygienischen Gründen einen direkten Hautkontakt mit dem Tierkadaver vermeiden, wenn möglich zusätzlich Schutzhandschuhe tragen und nach der Beseitigung die Hände mit handelsüblichen Mitteln reinigen und desinfizieren.

Wildvögel: Der Fund größerer Vögel, wie Gänse, Enten, Schwäne oder Greifvögel im Stadtgebiet von Chemnitz sollte dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt der Stadt Chemnitz (Telefon 0371 488-3901) gemeldet werden, damit die Beseitigung oder die Untersuchung auf das Virus der Klassischen Geflügelpest eingeleitet werden kann.

Zahlreiche weitere Informationen und Hinweise rund um das Thema Vogelgrippe finden Sie auf der Homepage der Stadt Chemnitz unter der Rubrik: Stadt mit Bürgernähe/Ämter und Service/ Ordnung und Sicherheit sowie auf den Internetseiten des Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft (www.bmelv.de) und Verbraucherschutz und des Bundesforschungsinstituts für Tiergesundheit www.fli.bund.de.

Kontaktdaten: Stadt Chemnitz, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, 09106 Chemnitz Elsasser Straße 8, Telefon: (0371) 488-3901, Fax: (0371) 488-3999, E-Mail: vetamt@stadt-chemnitz.de

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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