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PRESSEMITTEILUNG 459 Chemnitz, den 26.06.2007
Information aus dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt:
Singvögel/Tauben: Wenn ein toter Singvogel oder eine tote Taube gefunden wird, so kann man den Tierkörper mit einer Plastiktüte aufnehmen, die Tüte umkrempeln, das Tier damit umwickeln, die Plastiktüte verschließen und in der Mülltonne entsorgen. Von diesen Vögeln geht nach bisherigem Erkenntnisstand kein besonderes Risiko einer Übertragung der "Vogelgrippe" aus. Dennoch sollte man aus hygienischen Gründen einen direkten Hautkontakt mit dem Tierkadaver vermeiden, wenn möglich zusätzlich Schutzhandschuhe tragen und nach der Beseitigung die Hände mit handelsüblichen Mitteln reinigen und desinfizieren.
Wildvögel: Der Fund größerer Vögel, wie Gänse, Enten, Schwäne oder Greifvögel im Stadtgebiet von Chemnitz sollte dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt der Stadt Chemnitz (Telefon 0371 488-3901) gemeldet werden, damit die Beseitigung oder die Untersuchung auf das Virus der Klassischen Geflügelpest eingeleitet werden kann.
Zahlreiche weitere Informationen und Hinweise rund um das Thema Vogelgrippe finden Sie auf der Homepage der Stadt Chemnitz unter der Rubrik: Stadt mit Bürgernähe/Ämter und Service/ Ordnung und Sicherheit sowie auf den Internetseiten des Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft (www.bmelv.de) und Verbraucherschutz und des Bundesforschungsinstituts für Tiergesundheit www.fli.bund.de.
Kontaktdaten: Stadt Chemnitz, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, 09106 Chemnitz Elsasser Straße 8, Telefon: (0371) 488-3901, Fax: (0371) 488-3999, E-Mail: vetamt@stadt-chemnitz.de
Stadt Chemnitz