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PRESSEMITTEILUNG 46 Chemnitz, den 22.01.2007
Information aus dem Baugenehmigungsamt:
Die Stadt hat die Gefahr, die von dem durch den Orkan verursachten Einsturz des Hauses an der Straße der Nationen 61 beurteilt und Auflagen zur Absperrung veranlasst. Der private Eigentümer war sofort vor Ort und hat heute die Firma Klimek & Rudolph (Chemnitz, Frankenberger Straße 213) beauftragt, das Gelände, wie von der Stadt angeordnet, weit-räumig zu sichern. In die Sicherung einbezogen ist auch die Straße der Nationen 63, die unter Beobachtung steht. Wie das Amt informiert, zieht der Eigentümer einen Abriss des noch stehenden Hauses 8Nr, 63) in Betracht.
Infolge der Besichtigung wird nach Absprache mit dem Tiefbauamt die Vollsperrung der Straße der Nationen aufgehoben und ein Fahrstreifen von sechs Metern ab sofort wieder für den Verkehr freigegeben.
Für die bereits eingeleiteten Maßnahmen geht die Stadt in Vorleistung und wird diese dem Eigentümer in Rechnung stellen.
Der Einsturz selbst ist eine Folge des Sturmes (Naturgewalt) und deshalb nicht als Aufsichtspflichtverletzung zu ahnden.
Das Bauordnungsamt verweist nochmals nachdrücklich darauf, dass der jeweilige Eigentümer für seine Immobilien die alleinige Verantwortung trägt. Nur bei Gefahr im Verzug ist das Einschreiten der Stadt notwendig. Im vorliegenden Fall ist dem Besitzer keine Verletzung seiner Pflichten nachzuweisen. Der Einsturz war die Folge einer Naturgewalt und so nicht voraussehbar.
Pressestelle
Stadt Chemnitz
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