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PRESSEMITTEILUNG 505 Chemnitz, den 11.07.2007

Informationen und Hinweise zum Thema Vogelgrippe aus dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt der Stadt Chemnitz:

Tierhalter verpflichtet zur rechtzeitigen Anzeige der Haltung von Tieren

Geflügelhalter aufgefordert zur Beachtung besonderer Vorsichtsmaßnahmen Weitere Infos auch im Internet auf www.chemnitz.de und www.sms.sachsen.de

Aus aktuellem Anlass appelliert das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt der Stadt Chemnitz erneut an alle Tierhalter - insbesondere an die Halter von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern oder Wachteln, aber auch an die Halter von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Pferden – und bittet um Berücksichtigung der folgenden Informationen und Hinweise.

Bereits vor Beginn der Tierhaltung ist die Haltung von Tieren gemäß der Viehverkehrs-Verordnung dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt der Stadt Chemnitz anzuzeigen! Erforderlich sind dabei die folgenden Angaben: Name und Anschrift des Tierhalters, Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, Nutzungsart und Standort, bezogen auf die jeweilige Tierart.
Verstöße gegen diese rechtlich verankerte Anzeige- und Registrierungspflicht stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Geldbuße bis 25.000 Euro geahndet werden.

Darüber hinausgehend fordert das städtische Amt alle Geflügelhalter des Stadtgebiets auf, alles zu tun, um das Eintragen der Geflügelpest in die Hausgeflügelbestände und Vogelhaltungen zu vermeiden! Insbesondere Geflügelhalter sollten deshalb auch unbedingt die folgenden Hinweise aus dem städtischen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt beachten:

- kein Füttern des Hausgeflügels im Freien - wo auch Wildvögel Zugang haben bzw. haben könnten;
- keine Kontakte zu Wildwasservögeln an offen stehenden oder fließenden Gewässern;
- kein Zutritt fremder Personen zu den eigenen Geflügel- bzw. Vogelhaltungen;
- wenn möglich, Aufstallung des Geflügels in Volieren oder ähnlichen nach oben dichten und seitlich begrenzten Räumen;
- Abklärung von Tierverlusten durch diagnostische Untersuchungen an der Landesuntersuchungsanstalt nach Anzeige beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt der Stadt Chemnitz;
- Einhaltung von Hygiene bei Kontakt mit gesunden Wildvögeln oder mit Material, das mit diesen Vögeln in Kontakt gekommen ist und
- Vermeidung von direktem Kontakt von Personen und Haustieren zu toten oder kranken Vögeln.

Weitere Informationen und Hinweise rund um das Thema Vogelgrippe stehen im Internet unter den folgenden Adressen:
Auf der Homepage der Stadt Chemnitz stehen die Infos unter www.chemnitz.de > Button: Stadt mit Bürgernähe > Link: Ämter & Service > Link: Ordnung & Sicherheit; zusätzliche Informationsmöglichkeiten gibt es auf den Internetseiten des Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter www.bmelv.de , des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales unter www.sms.sachsen.de und des Bundesforschungsinstituts für Tiergesundheit unter www.fli.bund.de

Kontaktdaten /Ansprechpartner: Stadt Chemnitz - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, 09106 Chemnitz, Elsasser Straße 8; Ruf 0371/488-3901 Fax 0371/488-3999; eMail: vetamt@stadt-chemnitz.de – Ansprechpartner ist Amtsleiter Dr. Michael Kern.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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