Aktuelle Pressemitteilungen
PRESSEMITTEILUNG 507 Chemnitz, den 12.07.2007
Wichtige Bürgerinformation aus dem Gesundheitsamt der Stadt Chemnitz:
Beratung für Betroffene und Angehörige durch Suchtberatungsstelle des Amtes Ansprechpartner und Infos zur Suchtberatung auch auf www.chemnitz.de
Nochmals möchte das städtische Gesundheitsamt auch auf Grund von Bürgernachfragen auf die Termine der Selbsthilfegruppe (SHG) Angehörige von Suchtkranken und damit auf ein Extraangebot zur Information hinweisen:
Die Treffen der SHG finden an jedem ersten Montag im Monat von 16:00 bis 17:00 Uhr im Raum 341 des Gesundheitsamtes der Stadt Chemnitz (Sitz: Am Rathaus 8) statt.
Nächste Termine der SHG Angehörige von Suchtkranken sind am Montag, dem 06. August sowie am Montag, dem 03. September 2007.
Zum Gesundheitsamt selbst gehört das Team der von Jörg Grosche geleiteten Suchtberatungsstelle im 3. Stock des Hauses Am Rathaus 8. Hier wird durch die Fachleute zu den Sprechzeiten bzw. nach Vereinbarung auch Einzel-, Paar- und Familienberatung angeboten.
Sprechzeiten der Suchtberatungsstelle:
Montag: 08:00 – 12:00 und 13:30 – 15:30 Uhr
Dienstag: 13:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 12:00 und 13:30 – 18:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 12:00 und 13:30 – 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
sowie auf Vereinbarung.
Die Suchtberatungsstelle des Gesundheitsamtes der Stadt Chemnitz ist telefonisch erreichbar unter Ruf 0371/488-5374, 488-5375 und 488-5873.
Informationen und Ansprechpartner zur Suchtberatung stehen auch im Internet auf den Seiten der Stadt Chemnitz unter www.chemnitz.de > Button: Stadt mit Bürgernähe > Button: Soziales & Gesundheit > Link: Gesundheit > Link: Suchtberatung
Wichtige Hintergrundinformation zum Thema Suchtberatung:
Sucht ist kein Einzelschicksal - Suchtkranke leben sozusagen „unter uns“ in der Familie, im Freundeskreis, in Schulen, Betrieben, Vereinen usw. und damit sind oft auch Verwandte, Freunde und Kollegen in vielfältiger Weise mit betroffen, ohne selbst suchtkrank zu sein. Was Angehörige, Freunde oder Kollegen oft in bester Absicht tun, um dem Suchtkranken zu helfen, wird aber häufig nicht als Hilfe wirksam. Fehlschläge und Enttäuschungen führen deshalb bei den Helfenden oft zu Gefühlen der Hilflosigkeit und sogar Resignation. Wer sich also vornimmt, einem nahe stehenden Menschen zu helfen, um ihn oder sie von einem süchtigen Verhalten abzubringen, benötigt dafür zuerst selbst Hilfe und Unterstützung! Denn Voraussetzungen für eine wirksame Hilfe sind sowohl Verständnis für die Situation des/der von Sucht Betroffenen als auch ausreichendes Wissen des Nicht-Betroffenen über die Sucht. Ansprechpartner dafür sind die Mitarbeiter der Suchtberatungsstelle des Gesundheitsamtes als auch die Mitglieder der Selbsthilfegruppe Angehörige von Suchtkranken.
(he/sk)
Stadt Chemnitz