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PRESSEMITTEILUNG 546 Chemnitz, den 01.08.2007
Wichtige Bürgerinformation aus dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt der Stadt Chemnitz:
- Leichtverderbliche Lebensmittel, wie z. B. rohes Fleisch, Fleischerzeugnisse und rohen Fisch sowie andere, nicht stabilisierte Lebensmittel immer in der Kühltasche transportieren.
- Kühlkette einhalten: Tiefgefrorene Lebensmittel als letzte kaufen und in der Kühltasche transportieren - die Einkäufe nie lange im warmen Auto stehen lassen
- Verderbnisanfällige Lebensmittel immer nur so kurz wie möglich und auf jeden Fall im Kühlschrank aufbewahren. Eier immer im Kühlschrank aufbewahren.
- Gefrorene Fleischwaren, insbesondere Geflügel, sollten nicht in der Verpackung, sondern in einem geeigneten Gefäß im Kühlschrank aufgetaut werden. Achtung: Auftauflüssigkeit kann Krankheitserreger enthalten!
- Keimübertragungen vermeiden: Getrennte Gerätschaften für rohe Fleischprodukte und verzehrsfertige Lebensmittel, wie z.B. Salat oder bereits gegarte Speisen, verwenden. Niemals verzehrsfertige Speisen, wie z.B. Salat oder bereits gegarte Produkte, in ein Geschirr geben, das vorher rohes Fleisch, Geflügel und rohe Eier, Fisch oder Meerestiere enthielt.
- Sauberkeit der Küchenutensilien: Schneidbretter, Messer u.a. Küchenutensilien nach jedem Kontakt mit rohem Fleisch, Geflügel, rohen Eiern, Fisch und Meerestieren sowie rohen pflanzlichen Produkten mit heißem Wasser und Reinigungsmittel waschen.
- Mit rohen Eiern zubereitete oder nicht erhitzte Speisen sofort nach der Zubereitung in den Kühlschrank stellen und dort maximal 24 Stunden lagern.
- Für Backwaren, die am offenen Feuer gegart werden sollen (wie z.B. Knüppel- oder Stockkuchen), möglichst auf Rezepte ohne Eier zurückgreifen oder pasteurisierte Eiprodukte verwenden. Bitte achten Sie darauf, dass Kinder (und natürlich auch Erwachsene) nicht rohen und/oder roheihaltigen Teig verzehren, und achten Sie stets auch auf ausreichende Durcherhitzung der Lebensmittel.
- Fleisch und Fleischgerichte völlig durchbraten oder garen. Dabei müssen alle Teile eine Temperatur von mindestens 70̊C erreichen. Fleisch muss sich auch im Inneren von rot nach grau oder braun verfärben.
- Speisen nicht lange warm halten, sondern schnell kühl stellen und bei Bedarf Speisenreste gründlich durchgaren.
- Küchengeräte und Hände immer mit heißem Wasser und Spülmittel bzw. Seife reinigen. Im Haushalt verwendete Lappen, Schwämme, Geschirrtücher und Handtücher immer gut trocknen und mehrmals wöchentlich wechseln. Bei Festen Einmal-Papiertücher verwenden.
- Immungeschwächte Personen, Kleinkinder, Schwangere und alte Menschen sollten Speisen meiden, die rohes Fleisch, rohe Eier, rohen Fisch und Rohmilch enthalten.
Hinweis für Veranstalter z.B. von Vereins- und Straßenfesten:
Bei ungenügender Lebensmittelhygiene kann z.B. auch bei Vereins- und Straßenfesten schnell ein großer Personenkreis betroffen sein. Deshalb empfiehlt das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt der Stadt Chemnitz Vereinen und Veranstaltern dringend, sich über die lebensmittelhygienischen Grundregeln zu informieren, auf roheihaltige Speisen gänzlich zu verzichten und die Mitwirkenden zu den Hygieneanforderungen zu schulen.
Ansprechpartner: Weitere Informationen - besonders für Vereine und Veranstalter von Festen - erteilt das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt der Stadt Chemnitz unter Ruf 0371/ 488-3901, Sitz: Elsasser Straße 8.
Stadt Chemnitz