Aktuelle Pressemitteilungen
PRESSEMITTEILUNG 547 Chemnitz, den 01.08.2007
Information aus dem Umweltamt der Stadt Chemnitz:
Infobroschüre zu Hornissen in der unteren Naturschutzbehörde erhältlich
Derzeit gehen in der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Chemnitz Anrufe von Bürgerinnen und Bürger ein, die beobachten, dass in Haus, Garage und/oder Garten Insekten eifrig an einem Nest bauen. Wie das städtische Umweltamt dazu feststellt, besteht jedoch kein Grund zur Sorge und wer bestimmte Verhaltensregeln im Umgang mit den Tieren beachtet, schließt aus, gestochen oder belästigt zu werden.
Beachten Sie deshalb bitte folgende Tipps:
- zum Nestbereich einen Abstand von 3 bis 4 Metern halten,
- heftige Bewegungen, Erschütterungen, plötzlichen Licht- oder Temperaturwechsel (z. B. Scheinwerfer) vermeiden,
- Anflugschneisen bzw. Fluglöcher nicht verstelle,
- evtl. auf Gazefenster zurückgreifen,
- Kinder informieren bzw. vom Nest fernhalten,
- auf „Barfußgehen“ verzichten,
- auf geschlossene Trinkgefäße achten.
Wespen- und Hornissennester sind einjährig, die Individuen sterben ab Ende September ab. Es erfolgt keine Neubesiedlung des Nestes im nächsten Jahr. Hummelnester sind in unseren Breiten ebenfalls einjährig. Stiche von Hornissen sind nicht gefährlicher als die von anderen Wespenarten, Bienen oder Hummeln. Bei Stichen der genannten Arten im Kopf- oder Halsbereich ist es jedoch erforderlich, umgehend einen Arzt aufzusuchen. Für Insektengiftallergiker ist allerdings jeder Stich gefährlich und kann zu kritischen Gesundheitszuständen führen.
Alle sozialen Faltenwespenarten der Gattung Vespidae mit Ausnahme der Hornisse unterliegen keinem besonderen Schutzstatus und deshalb bedarf es zur Beseitigung der Niststätten keiner Genehmigung. Gemäß Sächsischem Naturschutzgesetz darf die Beseitigung jedoch niemals ohne triftigen Grund geschehen. Sie sollte durch eine Fachfirma vorgenommen werden, die Kosten trägt der Auftraggeber.
Bedenken Sie bei Ihrer Entscheidung, dass durch diese Arten wichtige Funktionen im Naturhaushalt wahrgenommen werden. Hornissen (Vespa crabro) und alle heimischen Hummelarten sind gemäß Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt und ihre Nester dürfen nur in sehr seltenen Fällen und nur mit Ausnahmegenehmigung der unteren Naturschutzbehörde umgesetzt oder beseitigt werden. Deshalb ist hierbei die Einbeziehung der unteren Naturschutzbehörde im Umweltamt der Stadt Chemnitz (Ruf 0371/488-3643 und -3602) erforderlich. Oftmals genügt es jedoch, wenn der unmittelbare Nestbereich abgeschottet oder einfach gemieden wird. Das Umweltamt hat eine Informationsbroschüre zum Thema „Hornisse“ herausgegeben, die kostenfrei im Amt im Technischen Rathaus in der Annaberger Straße erhältlich ist.
Stadt Chemnitz