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PRESSEMITTEILUNG 555 Chemnitz, den 08.08.2007
Hochwasserschutz in Chemnitz – in Erinnerung an den August 2002
Chemnitz war damals mit einem blauen Auge davon gekommen. Aber Grund genug, Maßnahmen des Hochwasserschutzes zu intensivieren. Zumal es inzwischen eine Tatsache ist, dass im Zuge der Klimaänderung starke Niederschläge mit über 20 Litern pro Quadratmeter in weniger als einer Stunde häufiger vorkommen. So richtet mancher exponiert wohnende Chemnitzer seinen Blick in letzter Zeit besorgt auf dunkle Gewitterwolken und anschwellende Gewässer. Neben den persönlichen Vorkehrungen um Hab und Gut, haben auch Landes- und kommunale Behörden die Aufgabe vor Hochwasser zu schützen.
Was wird in Chemnitz getan seit den Ereignissen im August 2002:
Da wären zunächst die Maßnahmen der Landestalsperrenverwaltung zu nennen. Sie baute oder sanierte im Zuge der Hochwasserschadensbeseitigung 1.878 m Ufermauer in Chemnitz. Die Gesamtkosten dafür beliefen sich auf 3.563 Millionen Euro. Parallel dazu wurden für alle Flussgebiete in Sachsen Hochwasserschutzkonzepte aufgestellt. Für erste sich aus dem Konzept in der Stadt Chemnitz an Teilabschnitten der Zwönitz und Chemnitz ergebenden Maßnahmen werden zurzeit Genehmigungsplanungen erarbeitet. Die erforderlichen förmlichen Genehmigungsverfahren sollen 2008 durchgeführt werden. Im Rahmen dieser Planfeststellungsverfahren erfolgt dann auch die Bürgerbeteiligung. Alle Termine dazu werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Das Hochwasser 2002 hat gezeigt, wie wichtig eine frühzeitige umfassende Information der Bevölkerung ist. Informationsdefizite wurden durch die Bildung des Landeshochwasserzentrums ausgeräumt. Neben der Herausgabe von Nachrichten an Behörden und besonders gefährdete Dritte veröffentlicht das Zentrum auf seiner Internetplattform u.a. die aktuellen Wasserstände, die Durchflüsse und im Hochwasserfall die erreichten Alarmstufen an den Meldepegeln. Außer den Informationsmöglichkeiten unter www.umwelt.sachsen.de/lfug und www.hochwasserzentrum.sachsen.de können Informationen zur Hochwassersituation unter Ruf 0351 892 8261 und die aktuellen Wasserstände unter Ruf 0351 892 82 60 abgefragt werden. Zudem wurden Überschwemmungsgebiete festgesetzt und Hochwassergefahrenkarten erstellt. Anhand dieser im Umweltamt der Stadt Chemnitz (Sitz: Annaberger Straße 93) öffentlich ausgehängten Karten für das Stadtgebiet Chemnitz, kann sich jeder zu den üblichen Geschäftszeiten darüber informieren, ob und wie sein Grundstück betroffen sein kann. Zur Gefahrenabwehr wurde für Chemnitz ein Hochwasserschutzplan aufgestellt und ein Wasserwehrdienst eingerichtet. Damit sind die erforderlichen personellen, sachlichen und organisatorischen Maßnahmen für die Gefahrenabwehr getroffen. Dieser Dienst gewährleistet die direkte Aufklärung über Gefahren für die Bevölkerung, warnt rechtzeitig und sorgt für die Bereitstellung notwendiger technischer Mittel zur Hochwasserbekämpfung.
Es hat sich also seit dem Augusthochwasser 2002 einiges getan. Gezeigt hat sich aber auch, dass es keinen vollkommenen Schutz vor Naturgewalten gibt. Vorsorge bezieht sich deshalb nicht nur auf die Realisierung des technischen Hochwasserschutzes in den besonders gefährdeten Gebieten und die allgemeine Gefahrenabwehr, sondern auch auf den Einzelnen zum Schutz seines Eigentums und Besitzes.
Im § 99 Absatz 3 des Sächsischen Wassergesetzes ist dazu Folgendes bestimmt: „Jeder, der durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihm Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, im Rahmen der Gesetze geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor Hochwassergefahren und zur Schadensminimierung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen Gefährdungen von Mensch, Umwelt oder Sachwerten durch Hochwasser anzupassen. Rechte Dritter oder der Allgemeinheit dürfen dadurch nicht beeinträchtigt werden.“
Wichtige Hinweise gibt die Hochwasserschutzfibel des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (www.bmvbs.de).
Fragen von Bürgerinnen und Bürgern zum Hochwasserschutz, zu den Überschwemmungsgebieten und Gefahrenkarten werden beantwortet in der Unteren Wasserbehörde im Umweltamt der Stadt Chemnitz (zu den Sprechzeiten und unter Ruf 0371/ 488 3624 und 488 3672).
(eh/cs)
Stadt Chemnitz