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Aktuelle Pressemitteilungen

 

PRESSEMITTEILUNG 594 Chemnitz, den 28.08.2007

Information aus dem Bürgeramt:

Öffentliche Bekanntmachung nach § 33 des Sächsischen Meldegesetzes vom 21. April 1993 (Sächs.GVBl.S.353), in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Juli 2006 (SächsGVBl. Seite 388)

Die Meldebehörde darf nach § 33 Absatz 2 Sächsisches Meldegesetz Daten von Alters- und Ehejubilaren (Namen, Doktorgrad, Anschriften sowie Tag und Art des Jubiläums) veröffentlichen und an Presse, Rundfunk und andere Medien zum Zwecke der Veröffentlichung übermitteln. Altersjubilare sind Einwohner, die den 70. oder einen späteren Geburtstag begehen; Ehejubilare sind Einwohner, die die goldene Hochzeit oder ein späteres Ehejubiläum begehen.

Dies gilt nicht, soweit der Betroffene der Veröffentlichung oder Übermittlung seiner Daten widerspricht.

Der Antrag auf Widerspruch zur Veröffentlichung der Daten ist in der Meldebehörde Chemnitz, in den Bürgerservicestellen der Stadt sowie im Internet unter www.chemnitz.de → Stadt mit Bürgernähe → Ämter & Service → Formulare erhältlich.

Widersprüche gegen die Veröffentlichung oder Übermittlung der Daten eines Betroffenen sind zu richten an die Stadt Chemnitz, Bürgeramt, Meldebehörde, 09106 Chemnitz, oder in der Meldebehörde, Elsasser Str. 8 bzw. jeder Bürgerservicestelle der Stadt Chemnitz einzureichen.

Öffnungszeiten der Meldebehörde: Montag, Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 08.30 Uhr bis 18.00 Uhr.

Bereits in den vergangenen Jahren eingereichte Widersprüche behalten ihre Gültigkeit und müssen nicht wiederholt werden.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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