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PRESSEMITTEILUNG 615 Chemnitz, den 05.09.2007

Information aus dem Bürgeramt der Stadt Chemnitz

Das Fundbüro stellt sich vor

Wer hat nicht schon mal Brille oder Autoschlüssel gesucht, das Handy verloren oder den Regenschirm stehen gelassen? Alles ganz alltägliche Vorgänge. Die letzte Hoffnung führt dann meist ins Fundbüro.

Das Chemnitzer Fundbüro hat sein Domizil im Peretzhaus an der Elsasser Straße 8 und ist montags und freitags von 8.30 – 12.00 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 8.30 – 18.00 Uhr geöffnet.

Hier wird alles gesammelt, was in Chemnitz gefunden wurde. CVAG, Theater, Schulen, Polizei, Einkaufszentren, Bürgerservicestellen sowie Privatpersonen bringen ihre Fundstücke hierher. Wer eine volle Geldbörse, Uhren, Schmuck oder andere wertvolle Gegenstände findet, sollte so ehrlich sein und seinen Fund im Fundbüro abliefern.
Schließlich freut sich jeder, etwas Verlorengegangenes wieder zu bekommen.

Der Umgang mit Fundsachen ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Demnach ist jeder, sofern der Eigentümer nicht bekannt ist, dazu verpflichtet Fundsachen ab einem Wert von 10 Euro bei der zuständigen Behörde abzugeben. Dafür sieht das Gesetz auch die Zahlung von Finderlohn vor. Der Weg zum Chemnitzer Fundbüro lohnt sich also allemal, denn bei einem Wert der Fundsache bis 500 Euro beträgt dieser 5 %. Außerdem kann der Finder die Fundsache rechtmäßig erhalten, wenn der Eigentümer sie nicht innerhalb von 6 Monaten abgeholt hat.

Alle abgegebenen Sachen werden deshalb sorgfältig registriert und mindestens 6 Monate aufbewahrt. Kann der Eigentümer festgestellt werden, wird er vom Fundbüro angeschrieben. Wohnt er außerhalb von Chemnitz, werden die Fundsachen an das dortige Fundbüro geschickt.
Gefundene Dokumente erhält die ausstellende Behörde, EC- und Kreditkarten das jeweilige Geldinstitut und Mobilfunkkarten werden dem jeweiligen Provider gesandt.

Jährlich werden im Fundbüro ca. 4.500 Fundsachen abgegeben. Nur 30 % dieser Fundsachen werden vom Eigentümer abgeholt.

Viele Fundsachen fristen weiterhin ihr Dasein in den Regalen des städtischen Fundbüros. Daher sollte sich der Verlierer nicht scheuen, beim Fundbüro nachzufragen, ob sein verlorengegangenes oder auch gestohlenes Eigentum hier abgegeben wurde.

Der Verlierer sollte in etwa wissen, wo und wann der gesuchte Gegenstand abhanden kam, ihn beschreiben und nachweisen können, dass er Eigentümer ist. Hilfreich ist es immer, wenn Kaufverträge oder Registrierungsnummern vorgelegt werden können – wie beispielsweise die IMEI-Nummer eines Handys. Meist dauert es mehrere Tage, in manchen Fällen auch mehrere Wochen, bis die Fundsachen abgegeben werden. Verlustzeigen sind unter www.chemnitz.de hinterlegt und können ausgefüllt per Post oder Fax dem Fundbüro zugesandt werden.

Bei der Aushändigung der Fundsache muss der Eigentümer persönlich im Fundbüro vorsprechen und seinen Personalausweis (Reisepass) vorlegen. Kann er die Fundsache nicht selbst abholen, so kann dies ein Vertreter oder Empfangsberechtigter für ihn erledigen. Dazu muss eine Vollmacht des Eigentümers vorgelegt werden. Dabei ist noch zu beachten, dass für die Aufbewahrung von Fundsachen entsprechend der Verwaltungskostensatzung der Stadt Chemnitz eine Verwaltungsgebühr erhoben wird. Diese wird diese ab einem Schätzwert von 10,00 Euro erhoben und beträgt zwischen 5,00 und 50,00 Euro.

Vor Ablauf der 6-monatigen Aufbewahrungsfrist wird im Chemnitzer Amtsblatt eine Liste der gefundenen Gegenstände veröffentlicht. So erhalten die Verlierer nochmals die Möglichkeit, ihre Rechte an den Fundstücken geltend zu machen. Alles was dann seinen Eigentümer nicht wieder gefunden hat, wird entweder einer gemeinnützigen Einrichtung übergeben, versteigert oder vernichtet.

Öffentliche Versteigerungen führt das Fundbüro mehrmals im Jahr durch. Die Termine werden im Amtsblatt und im Internet veröffentlicht. Zusätzlich wird im Internet eine Aufstellung der zu versteigernden Gegenstände bereitgestellt.

Informationen zu Fundsachen und Versteigerungen stehen im Internet unter
www.chemnitz.de > Button: Stadt mit Bürgernähe > Button: Ämter & Service >
Link: Fundsachen/ Versteigerung.

Weitere Auskünfte erhalten Bürgerinnen und Bürger im Fundbüro der Stadt Chemnitz unter Ruf 0371/ 488-3388.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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