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PRESSEMITTEILUNG 633 Chemnitz, den 11.09.2007
Information aus dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt der Stadt Chemnitz:
Stadt Chemnitz erlässt Allgemeinverfügung – Bekanntmachung am 12.09.2007 durch ortsübliche Aushänge in Rathäusern und Bürgerservicestellen - Nochmals Aufforderung an Tierhalter zur Meldepflicht
Nach der amtlichen Feststellung des Ausbruchs der Blauzungenkrankheit bei einem Rind am 11. September 2007 in Schauenstein, Landkreis Hof, Freistaat Bayern wurde um den betroffenen Bestand ein Sperr- und Beobachtungsgebiet mit einem Radius von mindestens 150 km festgelegt.Das Beobachtungsgebiet erstreckt sich auch über die gesamte Kreisfreie Stadt Chemnitz.
Für diese 150 km-Zone gelten bestimmte Einschränkungen bezüglich des Viehverkehrs mit für die Blauzungenkrankheit empfänglichen Tieren wie Rindern, Schafen, Ziegen, Kameliden und Gehegewild.
Die Stadt Chemnitz erlässt daher eine Allgemeinverfügung (Anlage). Die amtliche Bekanntmachung erfolgte am 12.09.2007 durch ortsübliche Aushänge in den Rathäusern und in den Bürgerservicestellen.
Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt der Stadt Chemnitz fordert nochmals alle Tierhalter auf, Ihrer Meldepflicht gemäß § 26 Viehverkehrsverordnung nachzukommen. Wer Rinder, Schafe, Ziegen, Einhufer, Schweine, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Truthühner, Wachtel, Laufvögel, Tauben hält die bisher noch nicht registriert sind, hat der städtischen Behörde - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Elsasser Straße 8, 09106 Chemnitz, Ruf 0371/488-3901 unverzüglich unter Angabe des Standortes anzuzeigen.
Hinweise für Redaktionen: Die Pressestelle der Stadt Chemnitz übermittelt zu Ihrer Information in der Anlage die morgen von der Stadt Chemnitz per Aushang amtlich bekannt gemachte Allgemeinverfügung der Stadt Chemnitz; der Text wird außerdem auch im Internet auf der Homepage der Stadt Chemnitz unter www.chemnitz.de > Informationen aus den Ämtern nachzulesen sein.
Stadt Chemnitz