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PRESSEMITTEILUNG 674 Chemnitz, den 27.09.2007
Information aus dem Umweltamt
Das Umweltamt, untere Abfallbehörde, Annaberger Straße 93, 09120 Chemnitz, Fax 488 3698, E-Mail: umweltamt.abfall@stadt-chemnitz.de ist für die Durchsetzung des ganzjährigen Verbrennungsverbotes von Pflanzenabfällen im Stadtgebiet zuständig. Im Einzelfall auf formlosen schriftlichen Antrag wird geprüft, ob gegebenenfalls die ausnahmsweise Verbrennung von Pflanzenabfällen zugelassen werden kann. Der Antragsteller hat dazu den Nachweis
zu führen, dass ihm eine alternative Verwertung zur Verbrennung weder möglich noch zumutbar ist. Die Stadt Chemnitz bietet hierfür ihren Bürgern ein umfangreiches, komfortables und flächendeckendes Angebot für die Verwertung von Pflanzenabfällen mit der Biotonne, den Wertstoffhöfen des ASR, der Eigenkompostierung mit Befreiung von der Biotonne und den gebührenpflichtigen 60-l Laubsäcken (1 € pro Sack) an. Die Abgabe der Laubsäcke, welche während der Öffnungszeiten in der Kundendienstzentrale des ASR auf der Blankenburgstr.62 und in den Bürgerservicestellen der Stadt Chemnitz käuflich erworben werden können, ist ganzjährig auf den Wertstoffhöfen möglich und saisonal bedingt in der Zeit vom 15.09. bis 30.11. am Bereitstellungstag zugebunden neben der Biotonne. Auch die kostenlose Abgabe von Baum-/Strauch- und Heckenschnitt ist ganzjährig an den Wertstoffhöfen möglich, also nicht ausschließlich nur in den Ausnahmezeiträumen April und Oktober der Pflanzenabfallverordnung. Dies sollte beachtet werden, um unnötige Stau- bzw. Wartezeiten an den Wertstoffhöfen zu vermeiden.
Es besteht somit keine zwingende Notwendigkeit, Pflanzenabfälle unbedingt zu verbrennen.
Weitere Informationen und Auskünfte erhalten Sie telefonisch unter 488 3650 bzw. unter
4095 102 oder 103. Außerdem können Sie sich über ein entsprechendes Faltblatt, das
in allen Bürgerservicestellen und Rathäusern der Stadt Chemnitz ausliegt, umfassend zu dieser Problematik informieren.
Stadt Chemnitz