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PRESSEMITTEILUNG 791 Chemnitz, den 13.11.2007
Information aus dem Umweltamt:
Nach § 4 dieser Verordnung hat der Betreiber einer Kleinkläranlage oder abflusslosen Grube dem Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt Chemnitz (ASR), Blankenburgstraße 62 in 09114 Chemnitz, bis zum 30. Juni 2008 Angaben über den Bautyp und die Größe der Anlage, das Datum der Errichtung und den voraussichtlichen Entleerungsbedarf vorzulegen. Dies gilt auch für die Eigentümer und Pächter von Wochenendhäusern!
Wer dieser Aufforderung nicht termingerecht nachkommt, dem droht eine Geldbuße.
Auf nicht ständig bewohnten Grundstücken ist die Abwasserentsorgung bei fehlendem Kanalanschluss nur über eine abflusslose Sammelgrube möglich, da eine Kläranlage bei sporadischem Abwasseranfall nicht funktioniert.
Der Betreiber ist dafür verantwortlich, die Zufahrt zu den abflusslosen Gruben zum Zweck der Entleerung zu gewährleisten. Der ASR ist verpflichtet, die Gruben mindestens einmal in drei Jahren zu kontrollieren. In diesem Zusammenhang ist vom Betreiber das Betriebsbuch vorzulegen.
Bitte geben Sie dem ASR bis zum 30. Juni 2008 die o. g. Daten zur Abwasseranlage Ihres Wochenendgrundstückes schriftlich bekannt:
Adresse:
Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt Chemnitz (ASR)
SG Fäkalienentsorgung
Blankenburgstraße 62
09114 Chemnitz
oder PF 13 43, 09072 Chemnitz
Telefon: 0371 4095-777
Telefax: 0371 4095-729
www.ASR-Chemnitz.de
Stadt Chemnitz