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PRESSEMITTEILUNG 86 Chemnitz, den 07.02.2007
Information aus dem Tiefbauamt:
Örtliche Lage: Stelzendorfer Bach; Teichweg hinter Haus-Nr. 1 in Chemnitz / Stelzendorf
Bei einer Gewässerschau am Stelzendorfer Bach mit dem Umweltamt/untere Wasserbehörde und dem Tiefbauamt SG Wasserbau (Träger der Unterhaltungslast für Gewässer II. Ordnung) wurde festgestellt, dass sich im Gewässerprofil des Baches eine alte große Weide befindet, die das Abflussprofil erheblich einschränkt. Besonders bei starken Regenfällen und der Schneeschmelze ist der ungehinderte Abfluss nicht mehr möglich. Es besteht die Besorgnis, dass auch geschuldet durch die veränderten Niederschlagsereignisse (kurze starke Regenfälle) angrenzende Wohngrundstück durch den eingeschränkten Abfluss überflutet werden.
Deshalb muss im Rahmen der Gewässerunterhaltung diese Engstelle durch Fällen der Weide beseitigt werden, um so den (Hoch-)Wasserabflusses zu gewährleisten.
Zeitraum der Fällung
Die Fällung der Weide soll kurzfristig noch vor Beginn der Vegetationsperiode durchgeführt werden, da sonst ab 01.03. noch zusätzlich naturschutzrechtliche Belange (Genehmigung nach Sächsischen Naturschutzgesetz) zu berücksichtigen wären.
(Im Zeitraum vom 01.10 – 28.02. bedarf die Fällung von Bäumen keiner Genehmigung nach
Sächsischen Naturschutzgesetz durch die untere Naturschutzbehörde)
Geplanter Zeitraum:
14.02. – 23.02.2007 (je nach Wetterlage).
Anzeige der Baumfällung an das Grünflächenamt
Gemäß der Abstimmung/Vereinbarung mit dem Grünflächenamt vom 29.04.2004 zu Gewässer-unterhaltungsmaßnahmen erfolgte mit Schreiben vom 6. Februar 2007 die Anzeige zur geplanten Baumfällung an das Grünflächenamt.
Gemäß § 3 Abs.3 Satz 3 der Baumschutzsatzung der Stadt Chemnitz fallen ordnungsgemäße Pflegemaßnahmen an Ufergehölzen im Rahmen der Gewässerunterhaltung nicht unter verbotene Handlungen. Diese Maßnahme bedarf keiner Genehmigung des Grünflächenamtes.
Anmerkung
In einem Schreiben des Regierungspräsidiums Chemnitz, Umweltfachbereich Naturschutz und Landschaftspflege (höhere Naturschutzbehörde) vom 12.10.2005 wird die Fällung der Weide als unumgänglich betrachtet.
Stadt Chemnitz