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PRESSEMITTEILUNG 861 Chemnitz, den 06.12.2007
Information aus dem Grünflächenamt:
Das Grünflächenamt weist auf einige Besonderheiten hinsichtlich eingeschränkter Winterdienstleistungen auf Wegen in städtischen Parks und Anlagen hin.
Die Räumung der Fußwege an Straßen entlang von Parks und Grünanlagen (etwa 70 Kilometer) erfolgt entsprechend der Abstufung nach Verkehrswichtigkeit laut Straßenreinigungssatzung.
Innerhalb der städtischen Park- und Grünanlagen besteht keine Räum- und Streupflicht für die Wege. Es handelt sich dabei im Allgemeinen nicht im rechtlichen Sinne um öffentlich gewidmete Wege.
Die Bürgerinnen und Bürger werden deshalb um erhöhte Aufmerksamkeit beim Begehen solcher Wege gebeten, die oft als beliebte Abkürzung gelten.
Die Räumung der Fußwege an Straßen entlang von Parks und Grünanlagen (etwa 70 Kilometer) erfolgt entsprechend der Abstufung nach Verkehrswichtigkeit laut Straßenreinigungssatzung.
Innerhalb der städtischen Park- und Grünanlagen besteht keine Räum- und Streupflicht für die Wege. Es handelt sich dabei im Allgemeinen nicht im rechtlichen Sinne um öffentlich gewidmete Wege.
Die Bürgerinnen und Bürger werden deshalb um erhöhte Aufmerksamkeit beim Begehen solcher Wege gebeten, die oft als beliebte Abkürzung gelten.
Auf einer Fläche von etwa 440.000 Quadratmetern, die ein mehr als 200 Kilometer langes Wegenetz innerhalb der Stadt beinhalten, können nur schwerpunktmäßig und nach Ableistung oben benannter Pflichtaufgaben Streu- und Räumarbeiten erbracht werden. Die Stadt Chemnitz bittet daher um Verständnis, dass es wetterbedingt Einschränkungen hinsichtlich der Nutzung von Wegen in Parks und Grünanlagen geben kann.
Hinweis für die Medien: Weitere Informationen erhalten Sie im Grünflächenamt unter der Telefonnumer 0371/ 488 6701.
Pressestelle
Stadt Chemnitz
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