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PRESSEMITTEILUNG 88 Chemnitz, den 07.02.2007

Heute im Stadtrat Chemnitz:

Oberbürgermeisterin stellt Eilantrag zur Überprüfung größerer Tiefbaumaßnahmen
Rechnungsprüfungsamt per Beschluss mit Sonderprüfung beauftragt

Die Chemnitzer Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig hat in der Sitzung des Stadtrates heute die lückenlose Aufklärung des Korruptionsverdachts angekündigt und dem Chemnitzer Stadtrat einen Eilantrag zur Beschlussfassung eingereicht.
Gegenstand der Beschlussvorlage Nr. B-91/2007 ist die Beauftragung des städtischen Rechnungsprüfungsamtes mit einer Sonderprüfung zu Baumaßnahmen des Tiefbauamtes ab 100.000 Euro im Zeitraum von 1997 bis 2006.

In ihren Ausführungen verwies die Oberbürgermeisterin u.a. auch darauf, dass in der heutigen Ausgabe einer Tageszeitung die besorgte Frage aufgeworfen werde, ob die gegen Beschäftigte der Stadtverwaltung Chemnitz erhobenen Vorwürfe vertuscht werden sollen und erklärte: „Dazu möchte ich Ihnen ganz klar antworten – nein! Die Stadt Chemnitz muss an einer rückhaltlosen Aufklärung interessiert sein. Ich möchte, dass alle Unregelmäßigkeiten, mögliche Mauscheleien und Betrug aufgedeckt werden. Diesem Ziel dient auch diese erste beabsichtigte Sonderprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt, die Ihnen zur Entscheidung vorliegt.“

Das Vertrauen der Öffentlichkeit in die ordnungsgemäße Arbeit der Stadtverwaltung ist erschüttert, stellte die Oberbürgermeisterin weiter in ihrer Rede vor dem Stadtrat fest und forderte zugleich, dass trotzdem durch ein mögliches Fehlverhalten Einzelner nicht die Arbeit aller in Frage gestellt werden dürfe. „Um das Vertrauen der Öffentlichkeit zurück zu gewinnen, müssen wir so viel wie möglich Transparenz in unsere Abläufe bringen“, forderte die Oberbürgermeisterin und an den Stadtrat gewandt: „Ich bitte Sie, uns bei diesem Vorhaben zu unterstützen.“

Einstimmig gab der Stadtrat der Eilvorlage einschließlich eines dazu aus dem Stadtrat eingebrachten Änderungsantrages seine Zustimmung.
Mit dem Beschluss wird das Rechnungsprüfungsamt beauftragt, alle Baumaßnahmen des Tiefbauamtes ab 100.000 Euro im Zeitraum 1997 bis 2006 im Hinblick auf mögliche Auffälligkeiten zu analysieren und daraus abgeleitet ausgewählte Stichproben durchzuführen. Ein Zwischenbericht erfolgt gemäß dem heute gefassten Beschluss in der Stadtratssitzung am 18. Juli 2007. Mit dem Änderungsantrag wird die Oberbürgermeisterin außerdem beauftragt, den Sächsischen Rechnungshof um eine Prüfung zu bitten.

Rechtsgrundlage für die Erteilung einer Sonderprüfung an das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Chemnitz durch den Stadtrat Chemnitz ist § 106 Absatz 2 Sächsische Gemeindeordnung in Verbindung mit der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Chemnitz.

Stadtrat beschloss Haushaltssatzung der Stadt Chemnitz für 2007
Solide Finanzpolitik der Stadt Chemnitz wird fortgesetzt

Schwerpunkt der Sitzung des Stadtrates Chemnitz war die heute auf der Tagesordnung stehende Beschlussvorlage Nr. B-52/2007 über die Haushaltssatzung der Stadt Chemnitz für das Haushaltsjahr 2007, der die Stadträtinnen und Stadträte um 19:30 Uhr mit 45 Ja-Stimmen ihre Zustimmung gaben (zwei Stadträte stimmten gegen die Vorlage, vier enthielten sich).

In seiner Haushaltsrede wies Finanzbürgermeister Detlef Nonnen darauf hin, dass der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 ausgeglichen ist und die Verwaltung auch den Ausgleich des Finanzplanes 2008 bis 2010 herbeiführen konnte. Damit, so Nonnen, wird die solide Finanzpolitik der Stadt Chemnitz in den kommenden Jahren fortgesetzt.

Das Gesamtvolumen des Haushalts der Stadt Chemnitz beträgt 637.164.978 Euro. (Detaillierte Informationen zum Beschluss erhalten Sie mit einer weiteren Presseinformation.)

Andreas Bochmann
Pressesprecher

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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