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PRESSEMITTEILUNG 93 Chemnitz, den 09.02.2007
Informationen aus dem Bürgeramt der Stadt Chemnitz:
Während dieser Zeit sind von allen Antragstellern für einen Reisepass, die das 6. Lebensjahr vollendet haben, Fingerabdrücke abzunehmen, elektronisch zu erfassen und auf Qualität zu prüfen. Dies gilt nicht für die Beantragung von Personalausweisen, Kinderreisepässen und vorläufigen Personaldokumenten.
Die rechtliche Grundlage für diese Maßnahme bildet das Passgesetzes (§ 23a PassG). Demnach ist die Stadt Chemnitz verpflichtet, die Erhebung der Fingerabdrücke durchzuführen. Passbewerber haben bei der Abnahme der Fingerabdrücke mitzuwirken.
Die Fingerabdruckdaten werden ausschließlich zu Testzwecken erhoben und verarbeitet. Die Reisepässe werden während der Testphase - wie bisher - ohne Fingerabdruckdaten ausgestellt. Für alle Pässe, die an Personen ausgegeben werden, deren Fingerabdrücke im Rahmen der Testmaßnahmen erfasst wurden, wird die gemäß Passgebührenverordnung zu erhebende Gebühr um 5 Euro ermäßigt.
Ab 01.11.2007 soll die Erhebung der Fingerabdruckdaten für den Reisepass bundesweit eingeführt werden.
Weitere Auskünfte erhalten Bürgerinnen und Bürger im Bürgeramt der Stadt Chemnitz, Sitz: Peretz-Haus, Elsasser Straße 8, 09120 Chemnitz unter Ruf 0371/ 488-3355.
Stadt Chemnitz