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PRESSEMITTEILUNG 139 Chemnitz, den 28.02.2008
Beschlossen vom Kultur- und Sportausschuss:
Pressemeldung vom 29.02.2008
Die Förderung von freien kulturellen Einrichtungen und Projektmaßnahmen in Chemnitz nach dem Gesetz über die Kulturräume in Sachsen sowie aus dem Etat der kommunalen Kunst- und Kulturförderung standen gestern am späten Nachmittag mit den von der Kulturverwaltung eingereichten Beschlussvorlagen B-65/2008 und B-66/2008, hierzu außerdem eine von der Verwaltung auf Empfehlung des Kulturbeirates eingereichte Änderung, auf der Tagesordnung des Kultur- und Sportausschusses.
Beide Beschlussvorlagen wurden einstimmig vom Ausschuss beschlossen.
Damit stehen für die gezielte Förderung von insgesamt 106 Maßnahmen im Haushaltsjahr 2008 finanzielle Mittel in folgender Höhe zur Verfügung:
1.758.883 Euro aus dem Verwaltungshaushalt der Stadt zur Förderung freier Träger;
1.572.984 Euro Zuschüsse zur Förderung nach Sächsischem Kulturraumgesetz;
156.649 Euro Zuschüsse zur Förderung aus dem Etat der kommunalen Kunst- und Kulturförderung.
Neu in 2008 ist, dass für das laufende Jahr eine Reserve gebildet wurde, damit Projektvorhaben, die spontan entstehen, auch außerhalb der gültigen Stichtagsregelung beim Kulturamt beantragt werden können.
Mit den zur Förderung beschlossenen Maßnahmen werden eine Reihe kulturelle Angebote für die Bürgerinnen und Bürger gesichert und vielfältige Projekte möglich. Unterstützung erhalten Maßnahmen in allen Kunst- und Kultursparten – von Darstellender Kunst, über Bildende Kunst, Literatur, Musik, Film und Medien, Soziokultur bis zur Heimatpflege. Gezielt gefördert werden auch jugendkulturelle Projekte.
Besonders förderungswürdig sind Angebote, die eine vielfältige, kulturelle Belebung der Stadt Chemnitz unterstützen, sich an den Zielen des Kulturentwicklungsplanes orientieren und das reguläre Angebot der kommunalen Kultureinrichtungen ergänzen. So sind z.B. kulturelle Maßnahmen für Familien, Angebote der Jugendkultur und Projekte zur Belebung der Chemnitzer Innenstadt besonders von öffentlichem Interesse und förderwürdig.
Zum Procedere der Mittelvergabe: Die Vergabe – so ist es auch in der Beschlussvorlage festgehalten – erfolgt auf der Grundlage der "Richtlinie der Stadt Chemnitz zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich Kunst und Kultur". Beschlossen werden die Vorschläge der Kulturverwaltung jeweils nach Vorberatung der Beschlussvorlagen im Kulturbeirat durch den Kultur- und Sportausschuss der Stadt Chemnitz.
Richtlinie und Antragsformulare stehen im Internet unter www.chemnitz.de – Kontakt/Beratung: Kulturamt, Ruf 0371/488-4120, Katrin Voigt.
(sk/kv)
Stadt Chemnitz