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PRESSEMITTEILUNG 196 Chemnitz, den 20.03.2008
Läden öffnen einheitlich an vier Sonntagen
am 6. April, am 2. November sowie am 14. und am 21. Dezember. Die „Verordnung der Stadt Chemnitz über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Jahr 2008“ haben die Stadträte am Mittwochabend beschlossen.
Laut dem Sächsischen Gesetz über die Ladenöffnungszeiten aus dem Jahr 2007 dürfen Verkaufsstellen in Sachsen jährlich an bis zu vier Sonn- und Feiertagen zwischen 12 und 18 Uhr öffnen.
Im vergangen Jahr hatten Chemnitzer Händler und Gewerbetreibende auf Stadtteile bezogene Vorschläge bei der Verwaltung eingereicht. Diese Verfahrensweise ist nun nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes zur Vorgehensweise in Leipzig nicht mehr möglich.
Das Oberverwaltungsgericht geht in seiner Begründung davon aus, dass Städte vier Sonn- und Feiertage zur Ladenöffnung freigeben können.
Da die Anzahl der Öffnungswünsche in Chemnitz die der vom Gesetzgeber erlaubten überschreiten würde, hat sich die Stadtverwaltung mit der IHK, dem Sächsischen Handelsverband und weiteren Partnern auf die anfangs genannten Öffnungstermine verständigt.
Stadt Chemnitz